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| Kommt darauf an, ob die Freunde gegen Urhebrrecht verstoßen haben oder nicht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Die Frage ist interessant, schliesslich passiert sowas tagtäglich Millionen Mal auf der Welt. Im Endeffekt ist es aber auch nicht mehr als Filesharing, wenn auch im kleinst möglichem Kreise. Zunächst musst du dich aber fragen: was wird hier von A nach B kopiert? Ist die Musik lizenzrechtlich geschützt, oder ist es vielleicht eine Band, die ihre Stücke selber über das Inet vertreibt und eine solche Kopie begrüsst (bzw. vlt sogar erwünscht). Dann: wie kam der ursprüngliche Kopierer an das MP3-Stück? Hat er es von einer schreibgeschützten CD kopiert (das wäre illegal, aber es steht ja nirgendwo in der MP3-Datei) oder von einem nicht-schreibgeschützten Datenträger (die Band "Die Ärzte" wirbt z. B. damit, dass man ihre Songs legal auf den (eigenen) Rechner kopieren darf und ihre CDs ohne Kopierschutz verkauft werden). Wurde die Datei aus dem Internet gekauft (legal also) und wenn ja mit oder ohne DRM. Oder hat vlt. jemand ein Youtube-Video einfach in MP3-Format gerippt. Oder wurde es von einem Webradio aufgenommen? Wie will man all das im Nachhinein nachvollziehen können? Im Endeffekt ist es deswegen schwer zu sagen, ob eine MP3 legal oder illegal auf einem Rechner ist. Wie will man das schon beweisen? Ok, dumm wäre es natürlich, wenn noch die Groups in den ID3-Tags drin stehen (ripped by Group XYZ oder visit XYZ-Tracker for more files) ... Aber eine .mp3-Datei, ohne irgendwelche Metainformationen oder Tags ... da kann dir keiner was. Habe auch noch nie gehört, dass ne Festplatte beschlagnahmt wurde und dann für jede MP3-Datei kassiert wurde. Wenn dann nur für die, bei denen man auch nen Beweis für eine widerrechtliche Beschaffung in irgendeiner Form hat (ist ja i. d. R. nicht so bei Messengern, ausser eure Leitung wird explizit von der Polizei abgehört). Genauso verhält es sich meiner Meinung nach bei einer Verkehrskontrolle. Ich habe mal gehört, dass die Polizei da nach gebrannten CDs schauen soll und da sind bei mir die Gerüchte-Alarmglocken angegangen: Eine gebrannte CD ist genausowenig ein Beweis für eine Straftat, wie ein installiertes Filesharingprogramm. Woher will jemand wissen, dass die Tracks auf der CD nicht legal gekauft/besorgt wurden? Das Recht zu Brennen kauft man ja auf jeden Fall mit und beim Brennen gehen sowieso alle Sonderinformationen (mit Ausnahme des Autotextes, sofern vorhanden) verloren. Meiner Meinung nach, eine knifflige Sache, aber um es kurz zu machen: um dir etwas anzuhängen, muss man dir schon beweisen, dass du die Datei widerrechtlich beschafft hast! Das ist meine (unjuristische) Meinung dazu ... |
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| Ein paar kleine (ungeordnete) Anmerkungen Zitat:
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Womit wir eigentlich beim Kernpunkt wären: Solange jemand sowas für sich selbst verwendet, ist es eher unproblematisch. Denn: Woher soll der Urheber davon Wind bekommen. Problematischer ist: Wie ist die Kopie erstellt wurden - und was passiert nach der Weitergabe. Meine persönliche Meinung: Solange es im engsten privaten Kreis bleibt (jemand kopiert zum beispiel eine gekaufte CD - was ja prinzipiell möglich ist) und gibt die Datei seinem Kumpel wird kaum was passieren, ist es aber eine Datei, die derjenige irgendwo widerrechtlich besorgt hat und man ist so dumm, und verwendet irgendwelche Tauschbörsen, dann kann es schon sehr schnell sehr krtitisch werden. Oder man ist so dumm, und stellt die Datei im Internet zur Verfügung. Da reicht es schon, wenn man Bearshare & Co. auf dem Rechner hat ... Deshalb sollte man, wenn man solche Dateien bekommt auch hinterfragen, wo die her kommen. Und bei fragwürdigen Antworten das Angebot dankend ablehnen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: urheberrecht |
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