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| Anzeige ich habe ein wenig Ärger mit einem Möchtegern-Händler. Folgendes: Ich habe per Internet einen PC zur Abholung beim Händler vor Ort bestellt. Nachdem nach zwei Wochen zwar die Bestätigung aber keine Lieferinfo da war, hab ich mal dort angerufen und ich wurde derart unfreundlich (lies: pampig, unverschämt) am Telefon abgefertigt, dass ich hinterher schriftlich meine Bestellung storniert hab. Den Laden hab ich nicht betreten, den Rechner nie zu Gesicht bekommen. Der PC ist jetzt angeblich da, doch ich will ihn nicht, aus o.g. Gründen. Die Firma will nun 15% vom Kaufpreis als Entschädigung. Ist das rechtens? PS: Der PC ist ein Standardmodell, nichts speziell gefertigtes! Danke für eine Antwort! Viele Grüße David |
| Tags: aerger, haendler |
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