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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Ich denke folgender Fall ist interessant, und kommt sicher sehr häufig vor. Ein Mann macht erotische kunstvolle Fotos von seiner Freundin für den privaten Gebrauch. Es kommt, wie es kommen muss, zur Trennung. Nach der Trennung behält jeder eine Kopie der Fotos. Wie ist das Urheberrecht zu bewerten, wenn die Frau die Fotos in einem Forum unter ihrem Namen als Model veröffentlicht? Wie ist das Recht am eigenen Bild zu bewerten, wenn der Mann die Fotos, ohne Gesicht, in einem Forum als Fotograf veröffentlicht? Müssen beide Fälle getrennt gesehen werden, oder gemeinsam? Es liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, und nach der Trennung untersagen beide gegenseitig die Nutzung. |
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| Nach dem letzten Satz darf weder das eine noch das andere erfolgen. Ansonsten hat der Urheber (Fotograf) das Recht zu entscheiden, ob das Werk veröffentlicht wird (Urheberrecht) Und der/die Abgebildete darf entscheiden, ob das Bild verwendet oder veröffentlicht wird (Persönlichkeitsrecht) Die beiden Beispiele betreffen also völlig unterschiedliche Rechtsgebiete und sind voneeinander unabhängig.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Ist ein Foto bereits als Bildniss anzusehen,wenn Sie darauf für Dritte nicht erkennbar ist, da das Gesicht als entscheidendes Erkennungsmerkmal nicht mit auf dem Foto ist? |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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