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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2008, 16:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 1
Standard ab wann "arglistiger mangel"


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folgender fall:

ein verkäufer stellt eine portable playstation in ebay ein. er verwendet die beschreibung: in sehr gutem zustand wie neu; nach, wie er sagt, bestem wissen und gewissen.
das geschäft kommt zustande, und der verkäufer schickt die ware zum käufer.
nach ein paar tagen (der normalen lieferzeit) meldet sich der käufer mit dem hinweis ein knopf -das analogpad- hänge fest.
er wünscht eine rückgängigmachung des kaufvorganges.
der verkäufer will dies aber nicht, da er der meinung ist die psp wäre zum zeitpunkt des versandes in einwandfreiem zustand gewesen.

ist dies ein verschwiegener mangel oder gar arglistig?

wie beurteilen sie die rechtliche lage??

mfg

tommy
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2008, 17:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: ab wann "arglistiger mangel"

Kommt darauf an, ob der Mangel schon bestanden hat. Und ob er für die Funktion der Ware relevant ist (ich kenne die PS nicht, keine Ahnung )

Auch würde ich einen Unterschied zwischen privatem und gewerblichem Verkäufer sehen. Bei einem privaten müsste der Käufer nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Bei gewerblichem Verkäufer wird das innerhalb der ersten 6 Monate angenommen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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