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| Anzeige Wenn man einen Flug im Internet bucht und danach merkt das man sich vertan hat in den Daten, sodass der Rückflug VOR dem Hinflug geht , ihn also gar nicht antreten kann, kann man da auf eine Stornierung bestehen? Vielen Dank |
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| Das wäre durchaus ein Grund für die Anfechtung der Willenserklärung. Damit wäre kein Vertrag entstanden - der Vertrag also von vornherein nichtig. Allerdings könnte der Vertragspartner wegen Vertrauen in den Vertrag Schadensersatz verlangen - was ich in dem Fall aber nicht sehen würde, da es eigentlich sachlich unmöglich ist, vor einem Hinflug zurück zu fliegen. Wichtig wäre natürlich, dass eindeutig erkennbar ist, was der Hin- und was der Rückflug ist
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Darum gehts ja es sind zwei nacheinander gebucht einzelflüge weil das komischerweise günstiger war. Aber da man ja aus Berlin ist und von da der Erste Flug geht ist die Sache doch klar oder? |
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| Zitat:
Zitat:
Unter diesen Umständen würde ich die Anfechtung als etwas problematisch (aber nicht unmöglich) ansehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: irrtum |
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