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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige mich interessiert folgende Situation: Person X programmiert eine Software und hat vor diese über die eigene Webseite zu vertreiben. Welche Faktoren muss Person X nun beachten? - Muss ein Gewerbe angemeldet werden? - Müssen die Einnahmen versteuert werden? - Muss für die Software Support geleistet werden? - Muss etwas anderes beachtet werden? MfG, Nicole |
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| So pauschal kann man das nicht beantworten. Prinzipiell würde ich erstmal jede Frage mit "ja" beantworten. Zu den Themen Gewerbe und Steuern wurde schon viel hier geschrieben, einfach mal die Suche bemühen. Support muss man leisten, da auch Software mit Sachmängeln behaftet sein kann (und meistens ist). Und beachten muss man alles, was man bei einer gewerblichen Webseite beachten muss (Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, Urheberrecht ...)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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-Ich würde sagen ja ab 17.500 (Umsatz) am Besten SB fragen -Ja und Nein. Es gibt Anwendungen (in z.B. Lite Version) die kostengünstiger sind oder verträge ohne Support. -Ja. Ich würde sagen AGB (das man für Fehler nicht haftet!) Software ist so eine Sache...manchmal sind es bugs manchmal anwendefehler. -Lizenz und Haftbedienungen, Kundendatenspeicherung etc. pp. Was wird da sein für eine Anwendung? Datenbankmodul? |
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Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das kommt ganz auf die Software an die Art des Supports an. Gehen wir mal davon aus, dass die Software fehlerfrei ist (utopisch ich weiss), dass also kein Sachmangel vorhanden ist. (Ich verspreche eine Funktion A, die nicht das macht was sie soll). In diesem Fall muss es keinen Support geben. Anders sieht es natürlich aus, wenn ein solcher Mangel besteht, dann muss man diesen auch beheben. Das Problem bei Software ist, das diese seltenst in allen Umgebungen identisch funktioniert und man so leider nicht sofort erkennen kann, ob man es mit einem Sachmangel, einem Konfigurations oder Userproblem zu tun hat. Dies am besten direkt schriftlich festhalten, welcher Art von Support angeboten werden soll. |
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