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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 17.11.2008, 14:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2008
Beiträge: 1
Standard Lockvogelangebote solange Vorrat reicht


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Guten Tag,

ich bin aufgrund der folgenden Sachlage etwas verunsichert:

Ein Onlineanbieter bewirbt sehr prominent einen stark reduzierten Artikel mit dem Hinweis 'solange Vorrat reicht'. Der potentielle Kunde fragt nun telefonisch nach dem Lagerbestand und erfährt, dass der Vorrat bereits aufgebraucht ist (und auch in naher Zukunft nicht aufgefüllt wird), aber (teurere) Alternativen vorhanden sind.
Eine Woche darauf stellt der Kunde fest, dass der Anbieter selbigen Artikel nachwievor im Onlineshop bewirbt, ungleich prominenter.
Darf der Anbieter dies oder handelt es sich hier um ein Lockvogelangebot?

Erweiterung des Szenarios:
Der Kunde fragt nun nicht mehr telefonisch nach, bestellt umgehend online den besagten Artikel und erhält kurz darauf eine Bestätigung per e-Mail. Ist dadurch bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen?



Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
A.R.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2008, 17:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Lockvogelangebote solange Vorrat reicht

Zitat:
Darf der Anbieter dies oder handelt es sich hier um ein Lockvogelangebot?
Kommt darauf an. Wenn es sich zum Beispiel um befristete Angebote handelt (so wie bei großen Ladenketten mit Prospekten) oder die Aktualisierung der Seite (nachweislich) nur in bestimmten Abständen erfolgt, würde ich dies durchaus als ein legitimes Vorgehen ansehen. Vorausgesetzt natürlich, der Verkäufer hat nachweislich eine ausreichende Anzahl der Artikel verkauft und bietet den gleichen Artikel nicht zu einem höheren Preis an.

Ansonsten sieht es wohl ganz danach aus. Das wäre dann ein Fall für den Verbraucherschutz oder einen Anwalt.
Zitat:
Der Kunde fragt nun nicht mehr telefonisch nach, bestellt umgehend online den besagten Artikel und erhält kurz darauf eine Bestätigung per e-Mail. Ist dadurch bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Kommt auf die Formulierung der Bestätigung an. Handelt es sich lediglich um eine Bestätigung, dass die Bestellung (das Kaufangebot des Käufers) eingegangen ist, ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Meistens findet sich das auch in entsprechenden Formulierungen in der Bestätigung.

Handelt es sich aber um eine Bestätigung, dass die Bestellung bearbeitet wird und zum Beipsiel in Auslieferung befindet oder Angaben zur Bezahlung (zB. Vorkasse) gemacht werden, der Käufer also den Eindruck haben kann, dass dies eine Annahme seines Angebots ist, eventuell. Das müsste aber in jedem Fall einzeln geprüft werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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