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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige ich bin aufgrund der folgenden Sachlage etwas verunsichert: Ein Onlineanbieter bewirbt sehr prominent einen stark reduzierten Artikel mit dem Hinweis 'solange Vorrat reicht'. Der potentielle Kunde fragt nun telefonisch nach dem Lagerbestand und erfährt, dass der Vorrat bereits aufgebraucht ist (und auch in naher Zukunft nicht aufgefüllt wird), aber (teurere) Alternativen vorhanden sind. Eine Woche darauf stellt der Kunde fest, dass der Anbieter selbigen Artikel nachwievor im Onlineshop bewirbt, ungleich prominenter. Darf der Anbieter dies oder handelt es sich hier um ein Lockvogelangebot? Erweiterung des Szenarios: Der Kunde fragt nun nicht mehr telefonisch nach, bestellt umgehend online den besagten Artikel und erhält kurz darauf eine Bestätigung per e-Mail. Ist dadurch bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, A.R. |
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| Zitat:
Ansonsten sieht es wohl ganz danach aus. Das wäre dann ein Fall für den Verbraucherschutz oder einen Anwalt. Zitat:
Handelt es sich aber um eine Bestätigung, dass die Bestellung bearbeitet wird und zum Beipsiel in Auslieferung befindet oder Angaben zur Bezahlung (zB. Vorkasse) gemacht werden, der Käufer also den Eindruck haben kann, dass dies eine Annahme seines Angebots ist, eventuell. Das müsste aber in jedem Fall einzeln geprüft werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: lockvogel vorrat |
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