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  #1 (permalink)  
Alt 17.11.2008, 21:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2008
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Kopieren von Datenbankinhalten offizieller Website rechtswidrig?


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Ich hätte folgende Frage:

Ist es rechtwidrig Inhalte (Adressen und Namen) aus einer Datenbank einer Website von einer offiziellen Institution/Behörde zu kopieren und auf seiner eigenen Website kostenlos, aber anders strukturiert zu präsentieren?

Diese Daten sind auf der Website dieser Institution/Behörde auch öffentlich zugänglich und da es sich um Adressen und Namen handelt, bedarf es keiner schöpferischen Leistung diese zu sammeln. Trotzdem bin ich mir nicht ganz sicher.

Ich hoffe ihr könnt hier Klarheit in die Sache bringen. Die Frage bezieht sich auf Österreichische Websites.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2008, 18:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Kopieren von Datenbankinhalten offizieller Website rechtswidrig?

Das Copieren von Behörtenseiten ist generell nach meiner Ansicht Verboten

es sind Persönliche Daten die nicht auf anderen Seiten veröffendlicht werden dürfen.

was Sie tun können evtl. einen Link setzen, mehr nicht



Zitat:
Zitat von jusmarco Beitrag anzeigen
Ich hätte folgende Frage:

Ist es rechtwidrig Inhalte (Adressen und Namen) aus einer Datenbank einer Website von einer offiziellen Institution/Behörde zu kopieren und auf seiner eigenen Website kostenlos, aber anders strukturiert zu präsentieren?

Diese Daten sind auf der Website dieser Institution/Behörde auch öffentlich zugänglich und da es sich um Adressen und Namen handelt, bedarf es keiner schöpferischen Leistung diese zu sammeln. Trotzdem bin ich mir nicht ganz sicher.

Ich hoffe ihr könnt hier Klarheit in die Sache bringen. Die Frage bezieht sich auf Österreichische Websites.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2008, 13:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2008
Beiträge: 3
Ausrufezeichen AW: Kopieren von Datenbankinhalten offizieller Website rechtswidrig?

Danke für deine Antwort.

Gilt dies jedoch auch, wenn es sich bei den Inhalten um Namen und Adressen (beispielsweise alle Lehrer, Ärzte, Anwälte eines Landes) handelt, die dort publiziert werden und die einen Vorteil hätten auf anderen Seiten auch kostenlos aber anders strukturiert auffindbar wären. Ich dachte Inhalte, die keine schöpferische Leistung erforderten, sind nicht geschützt.

Google macht schließlich nichts anderes. Die Suchmaschine liest Daten von fremden Websites aus und indexiert diese auf der eigenen Seite ohne die Erlaubnis des Website-Betreibers. Man kann zwar später die Seite ausschließen lassen, aber vorher wird man nicht gefragt.

Ich verstehe auch nicht ganz, weshalb es verboten sein soll. Weil es von einer Behörde kommt, weil es ein Sammelwerk darstellt oder weshalb genau?

Es sprießen täglich unzählige Websites aus dem Boden, die alle Firmen (oder viele Firmen) listen ohne die Zustimmung von irgendjemanden. Woher nehmen die ihre Daten? Ich denke, dass die ähnlich vorgehen.

Danke für eure Antworten

Geändert von jusmarco (19.11.2008 um 13:29 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2008, 20:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kopieren von Datenbankinhalten offizieller Website rechtswidrig?

Zitat:
Google macht schließlich nichts anderes. Die Suchmaschine liest Daten von fremden Websites aus und indexiert diese auf der eigenen Seite ohne die Erlaubnis des Website-Betreibers. Man kann zwar später die Seite ausschließen lassen, aber vorher wird man nicht gefragt.
Eine Suchmaschine, die Inhalte automatisch einliest und indiziert ist auch etwas anderes. Da hier keinerlei Selektion erfolgt und alle damit rechnen müssen, davon erfasst zu werden. Auch werden hier Daten nicht zusammengestellt, sondern so, wie sie auf der Seite sind auszugsweise veröffentlicht. Das sind wesentliche (auch rechtlich relevante) Unterschiede.
Zitat:
Es sprießen täglich unzählige Websites aus dem Boden, die alle Firmen (oder viele Firmen) listen ohne die Zustimmung von irgendjemanden. Woher nehmen die ihre Daten?
Das wüsste so manche Firma auch gern In der Regel werden diese aus irgendwelchen öffentlichen Verzeichnissen genommen, das ist im wesentlichen auch erlaubt, solange damit keine Wertung verbunden ist (Einordnung in Kategorien ...)
Zitat:
aber anders strukturiert zu präsentieren
Genau da könnte durchaus ein Problem liegen, wenn die Struktur willkürlich ist oder nicht den Tatsachen entspricht. Mit solchen "Strukturierungen" sollte man ganz vorsichtig sein.
Zitat:
Gilt dies jedoch auch, wenn es sich bei den Inhalten um Namen und Adressen (beispielsweise alle Lehrer, Ärzte, Anwälte eines Landes) handelt, die dort publiziert werden
Das gilt immer.
Zitat:
werden und die einen Vorteil hätten
Das solte derjenige selbst entscheiden. Nicht immer ist ein Listing auch tatsächlich ein Vorteil. Wenn man zB. auf einer "grauenhaften" Seite gelistet ist (und das mag durchaus subjektiv sein) ist das für den Betreffenden wohl eher ein Nachteil.
Zitat:
Ich dachte Inhalte, die keine schöpferische Leistung erforderten, sind nicht geschützt.
Eine Strukturierung kann durchaus schöpferisch sein. Außerdem gilt das Urheberrecht auch für Datenbankwerke als solche, wo schon allein das Anlegen der Datenbank schöpferisch sein kann.

Und letzendlich, vom Recht völlig unabhängig: Was nützt das 1000ste Verzeichnis irgendwelcher Firmen? Entweder man macht sich die Mühe, etwas Neues zu entwickeln oder man verlinkt einfach auf die Seite. Damit erreicht man die gleiche Wirkung und maßt sich nicht an, irgendwelche Leistung durch Abkupfern erbracht zu haben.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 14:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Kopieren von Datenbankinhalten offizieller Website rechtswidrig?

Zunächst mal: reine Inhalte sind grundsätzlich nicht urheberrechtlich schützbar. Das UrhG schützt Werke - also vereinfacht gesagt die Art und Weise der Darstellung von Inhalten. Ein Zauberlehrling, der auf ein englisches Internat geht, ist nicht urheberrechtlich schützbar, die Schöpfung der fiktiven Person Harry Potter mit all ihren Eigenheiten dagegen schon.

Außerdem schützt das Urhg Software und auch Datenbanken. Eine Datenbank an sich zu vervielfältigen, wäre ohne Erlaubnis des Rechteinhabers unzulässig.

Einzelne Informationen aus einer Datenbank zu übernehmen und in anderer Form zu veröffentlichen, ist dagegen durchaus zulässig - wenn ich mir die Mühe mache, sämtliche Telefonnummern von Ärzten und Heilpraktikern der Stadt X aus dem Telefonbuch herauszusuchen und mit diesen Informationen eine Website "Ärzteportal Stadt X" anzubieten, kann mich niemand daran hindern.

Zitat:
Ich hoffe ihr könnt hier Klarheit in die Sache bringen. Die Frage bezieht sich auf Österreichische Websites.
Ich habe nicht die geringste Ahnung von österreichischem Urheberrecht, oder was immer in Ö in Betracht kommen mag. Ich weiß nur, daß die Österreicher natürlich auch ein Urheberrecht haben, das den Bestimmungen der WIPO-Verträge u.ä. entspricht.

Wie in Ö aber im speziellen das mit Datenbanken und öffentlichen Informationen geregelt ist... Keine Ahnung. Mal einen österreichischen Anwalt fragen... Ist sowieso die einzige Möglichkeit, wenn man belastbare Informationen braucht.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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