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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Ist es rechtwidrig Inhalte (Adressen und Namen) aus einer Datenbank einer Website von einer offiziellen Institution/Behörde zu kopieren und auf seiner eigenen Website kostenlos, aber anders strukturiert zu präsentieren? Diese Daten sind auf der Website dieser Institution/Behörde auch öffentlich zugänglich und da es sich um Adressen und Namen handelt, bedarf es keiner schöpferischen Leistung diese zu sammeln. Trotzdem bin ich mir nicht ganz sicher. Ich hoffe ihr könnt hier Klarheit in die Sache bringen. Die Frage bezieht sich auf Österreichische Websites. |
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| Das Copieren von Behörtenseiten ist generell nach meiner Ansicht Verboten es sind Persönliche Daten die nicht auf anderen Seiten veröffendlicht werden dürfen. was Sie tun können evtl. einen Link setzen, mehr nicht Zitat:
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| Danke für deine Antwort. Gilt dies jedoch auch, wenn es sich bei den Inhalten um Namen und Adressen (beispielsweise alle Lehrer, Ärzte, Anwälte eines Landes) handelt, die dort publiziert werden und die einen Vorteil hätten auf anderen Seiten auch kostenlos aber anders strukturiert auffindbar wären. Ich dachte Inhalte, die keine schöpferische Leistung erforderten, sind nicht geschützt. Google macht schließlich nichts anderes. Die Suchmaschine liest Daten von fremden Websites aus und indexiert diese auf der eigenen Seite ohne die Erlaubnis des Website-Betreibers. Man kann zwar später die Seite ausschließen lassen, aber vorher wird man nicht gefragt. Ich verstehe auch nicht ganz, weshalb es verboten sein soll. Weil es von einer Behörde kommt, weil es ein Sammelwerk darstellt oder weshalb genau? Es sprießen täglich unzählige Websites aus dem Boden, die alle Firmen (oder viele Firmen) listen ohne die Zustimmung von irgendjemanden. Woher nehmen die ihre Daten? Ich denke, dass die ähnlich vorgehen. Danke für eure Antworten Geändert von jusmarco (19.11.2008 um 13:29 Uhr). |
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Und letzendlich, vom Recht völlig unabhängig: Was nützt das 1000ste Verzeichnis irgendwelcher Firmen? Entweder man macht sich die Mühe, etwas Neues zu entwickeln oder man verlinkt einfach auf die Seite. Damit erreicht man die gleiche Wirkung und maßt sich nicht an, irgendwelche Leistung durch Abkupfern erbracht zu haben.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zunächst mal: reine Inhalte sind grundsätzlich nicht urheberrechtlich schützbar. Das UrhG schützt Werke - also vereinfacht gesagt die Art und Weise der Darstellung von Inhalten. Ein Zauberlehrling, der auf ein englisches Internat geht, ist nicht urheberrechtlich schützbar, die Schöpfung der fiktiven Person Harry Potter mit all ihren Eigenheiten dagegen schon. Außerdem schützt das Urhg Software und auch Datenbanken. Eine Datenbank an sich zu vervielfältigen, wäre ohne Erlaubnis des Rechteinhabers unzulässig. Einzelne Informationen aus einer Datenbank zu übernehmen und in anderer Form zu veröffentlichen, ist dagegen durchaus zulässig - wenn ich mir die Mühe mache, sämtliche Telefonnummern von Ärzten und Heilpraktikern der Stadt X aus dem Telefonbuch herauszusuchen und mit diesen Informationen eine Website "Ärzteportal Stadt X" anzubieten, kann mich niemand daran hindern. Zitat:
Wie in Ö aber im speziellen das mit Datenbanken und öffentlichen Informationen geregelt ist... Keine Ahnung. Mal einen österreichischen Anwalt fragen... Ist sowieso die einzige Möglichkeit, wenn man belastbare Informationen braucht.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: urheberrecht |
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