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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2008, 00:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 1
Standard umzug und internetanbieter


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hallo an die gemeinde.
nun zu meiner frage:

wenn a umzieht und sein komplettvertrag( telefon, internet, handy) von 1&1 mitnehmen will, ihm aber gesagt wird dass dies zwar möglich ist ABER er kriegt neue telefonnummern( festnetz und handys) -- ist dann ein sonderkündigungsrecht nicht gegeben?
ich meine das was angeboten wird ist zwar noch nutzbar aber wenn neue telefonnummern vergeben werden müssen ist das doch dem kunden nicht zumutbar, oder?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2008, 09:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: umzug und internetanbieter

Bei Festnetz ist das durchaus zumutbar (und sogar normal), wenn es sich um ortsbezogene Nummern handelt - die Ortsvorwahl ist immer noch ein Kriterium.
Und auch bei Handys ist das zumutbar, wenn es technisch bedingt ist (Netzwechsel ...)
Ich persönlich würde hier kein Sonderkündigungsgrund sehen.
Auch sollte man sich die AGBs verinnerlichen, was da zu dem Thema gesagt wird. Wenn das als Möglichkewit drin steht, hat man dem ja zugestimmt, warum sollte das dann, wenn es tatsächlich eintritt, plötzlich nicht mehr gelten
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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