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  #6 (permalink)  
Alt 19.11.2008, 12:01
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Foto Vorlagen Urheberschaft oder Foren Impressum. Wem gehört das Bild ?

Ist A auch Urheber des Werkes? Ich habe herausgelesen das es sich um ein Passfoto handelt, wenn dieses von einem Dritten (C) erstellt wurde, also einem Fotografen, wäre dieser m.E. der Urheber. Die Veröffentlichung des Werkes im Web wäre dann nur mit dessen Zustimmung zulässig.

Ist hingegen A der Urheber des Werkes (hat sich selbst fotografiert) und B bearbeitet dies in geringer Weise, sprich passt lediglich die Größe an, so würde ich da noch keine neue Urheberschaft für B aufgrund einer solchen Bearbeitung sehen. Eine solche Art der Bearbeitung kommt schließlich massenhaft vor, so mancher Rechteinhaber wird da ja Angst und Bange bei.

Die Frage, wem das Bild "gehört" (also wer die Rechte hat, nicht wer Urheber ist, der ist grundsätzlich A) ist m.E. davon abhängig was zwischen A und B vereinbart wurde, sprich was für ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Liegt ein einfaches Nutzungsrecht vor, hat auch A weiterhin die ausschließlichen Rechte an dem Werk, nicht aber wenn A dem B ein ausschließliches Recht einräumt, dann könnte auch B dem A untersagen das Werk weiterhin zu nutzen.

Was da im Impressum steht, ist meiner Ansicht nach erstmal egal. Die Formulierung halte ich überdies für ein wenig anmaßend und gefährlich.

Aber zur Frage welches Recht nun vorliegt, ist § 31 Abs. 5 UrhG wohl praktikabel:

Zitat:
(5) 1Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. 2Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Ergo, es ist eine Frage des Zwecks für welchen das Bild verwendet wird. Dient es beispielsweise auf einer Vereinshomepage nur dazu den 1. Vorsitzenden zu zeigen, ist ein ausschließliches Recht hier wohl ein wenig zu weit gegriffen. Ein einfaches Nutzungsrecht entspricht dem Vertragszweck da wohl eher.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 15:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Foto Vorlagen Urheberschaft oder Foren Impressum. Wem gehört das Bild ?

Zitat:
Zitat von eluminX Beitrag anzeigen
wem gehört das Bild ?
"Gehören" ist nicht ganz der richtige Ausdruck. A ist Urheber, und hat damit das Urheberrecht.

In dem beschriebenen Fall hat A den B beauftragt bzw. ihn ermächtigt, einen Bildausschnitt zu machen, um den dann auf einer Website zu veröffentlichen.

Das ändert nichts um Urheberrecht von A. Ein Bildausschnitt ist eine Bearbeitung, die nur mit Erlaubnis des Urhebers gemacht werden darf (die lag hier ja vor), der Bearbeiter erwirbt dadurch keine eigenen Rechte am Bild.

Das täte er nur dann, wenn es sich um eine "freie Benutzung eines geschützten Werkes" handelt, mit der er ein eigenes Werk herstellt. Dann wäre B und nur B Urheber, und A hätte gar keine Rechte an dem neuen Bild. (->§24 UrhG).

Ein Bildausschnitt ist aber nie eine "freie Benutzung", sondern immer eine Bearbeitung. (Mir ist nicht bekannt, daß jemals in den letzten 50 Jahren ein Gericht anders entschieden hätte. Was allein schon daran liegt, daß die Herstellung eines Bildausschnittes eine "Bearbeitung" im Sinne von §23 UrhG ist, und ihr fehlt die "eigenschöpferische Leistung" gemäß §24 bzw. §3 Urhg.)

Zitat:
Person A:
Persönlickeitsrecht
A hat das "Recht am eigenen Bild", aber das ist vom Urheberrecht an dem Bild völlig unabhängig.

Zitat:
Person B:
Punkt 3 Impressum
Anmerkung 1: was jemand in sein Impressum reinschreibt, ist deshalb noch lange nicht rechtswirksam. Insbesondere dann nicht, wenn es mit Gesetzen oder Rechtsprechung kollidiert.

Zitat:
Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten.
Das braucht man nicht in ein Impressum reinzuschreiben, das ist automatisch immer so, von Gesetzes wegen. (Wenn man mal "Copyright", was es in Deutschland nicht gibt, mit "Urheberrecht" gleichsetzt.)

Zitat:
Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Logisch. Der Autor ist ja auch der Urheber. Auch das müsste man nicht ins Impressum schreiben, es ist aber nett, daß für andere Leute so ein Hinweis dort steht, dann können sie wenigstens nicht mehr behaupten, sie hätten das nicht gewußt. (Was ihnen aber auch nichts helfen würde...)

Zitat:
Person B argumentiert mit dem Impressum.

Aber ich meine ein schneiden drehen ausschnitt erstellen aus einer Vorlage die er bekommen hat, kann nicht die Urheberschaft an der Vorlage und an dem was dadraus erstellt wurde oder rausgeschnitten wurde ändern. Auch wenn er mit "speichern unter" was erstellt hat.
Da irrt B, und A hat Recht.

Zitat:
Frage: darf Person A das erstellte Bild aus der Vorlage von ihm als "seins" betrachten und verwenden ?
Wenn nicht in "freier Benutzung" ein "eigenes, selbständiges neues Werk" entstanden ist (was in 99,9999999 Prozent aller Fälle eines Bildausschnittes nicht der Fall ist*): ja.

________________________________

*) Man soll in der Juristerei niemals "nie" sagen... Irgendwann kommt ja immer mal ein spezieller Einzelfall, der alles auf den Kopf stellt.

________________________________________________
[SIZE="1"]Auch das neue "Rechtsdienstleistungsgesetz" (das Meinungen und Kommentare zu Einzelfällen ausdrücklich zulässt) ändert nichts daran, daß es sich bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen ausschließlich um die allgemeine Betrachtung der Rechtslage handelt, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall" und auch nicht um einen "Rechtsrat". Logisch irgendwie, oder?[/SIZE]
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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