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| Anzeige ich habe mal versucht hier die Suchfunktion zu nutzen, aber habe anscheinend nicht die richtigen Suchbegriffe verwendet. Es ist ja so, dass man als Forenbetreiber für die Inhalte der User haftet. Das bedeutet, wenn ich dies richtig verstehe, werde ich auf einen Rechtsverstoß aufmerksam gemacht, so muß ich in einer angemessenen Frist reagieren und z. B. den betreffenden Beitrag editieren oder entfernen. Gleichzeitig kann ich im Falle einer Abmahnung, den betreffenden User, sofern bekannt, in Regress nehmen. Ist mir der User nicht bekannt und ist er nicht ermittelbar, so bin ich halt der Leidtragende. Mich interessiert jetzt, in welchem Umfang muß ich denn dem Kontroll- und der Prüfpflicht nachkommen? Bei Beiträgen mit beleidigenden Inhalten oder auch Urheberrechtsverletzungen ist dies relativ einfach nachzuvollziehen und auch mit Hilfe des Menschenverstandes prüfbar, aber es gibt ja auch wesentlich schwierigere Fälle. Bsp.: Nehmen wir einmal an, in einem Sammlerforum verkaufen die Mitglieder gebrauchtes Spielzeug (Ist das Sammelobjekt), welches nicht mehr benötigt wird. Einige der Vekäufer haben hierfür, da sie dies in einen großen Stil auch auf anderen Plattformen betreiben, ein Gewerbe angemeldet. Jetzt ist es so, das die einzelnen User in unterschiedlichen Größenordnungen und zeitlichen Abständen verkaufen. Manche verkaufen einmal im Monat ein paar Sachen und andere wiederum verkaufen zwei- oder dreimal im Jahr, aber dann direkt eine große Menge (z. B. ca. 100 Positionen) Wiederum andere verkaufen jede Woche vielleicht 10 Teile. Jetzt ist, auch aufgrund anderer Vorkommnisse, einer der auf gewerblicher Basis tätigen dermaßen verstimmt, das er dem Forenbetreiber „Hinweise“ gibt, in dem auf ein „vermeintliches“ gewerbliches Handeln bei bestimmten Usern hingewiesen wird. Betreffende User verkaufen eher in längeren zeitlichen Abständen aber dafür umso mehr. Desweiteren geben Sie an, das sie auf privater und nicht gewerblicher Basis tätig sind. Was soll man jetzt als Forenbetreiber machen? Wie weit geht hier die Prüfpflicht? Muß man man das Gewerbeamt benachrichtigen oder das Finanzamt und dort Einkünfte einholen und ggf. die Verkaufsthreads sperren. Wie sieht es aus, wenn der Forenbetreiber dieses Forum als ausschliessliche Plattform für solche Verkäufe anbietet. Gibt es da einen Unterschied zu einem Diskussionsforum mit einer entsprechend angeliederten Rubrik? Gruß Bennain |
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| Sie müssen nach bekannt werden des Beitrages sofort dekativieren. Auch den Beitrag bereitstellen bei einer evtl. Anzeige. Haften tun Sie erst bei nicht tätigkeit. Meines wissen müssen alle Forumsbetreiber immer zu jeder Zeit eine Kontrolle durchführen. Es kommt dabei auch auf die Anzahl der User an, sprich ....wann wie wo das Forum aktiv ist. Die beste Voraussetzungen können Sie gewärleisten wenn Sie mehre Admins / Helfer haben. die sich auskennen im bereich Urheberrecht haben und geregelte Prüfzeiten durchziehen. Wenn Sie feststellen dass einige es Gewerblich durchziehen würde Ich anraten das Verkaufsthreads sperren. Ist es nicht ihre Plattform, würde andere Anlauflauf Stellen auf suchen und dort näher gehend anfragen stellen. [SIZE="1"]mehr kann ich hier nicht äußern[/SIZE] Zitat:
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| Zitat:
Zitat:
Warum? Weil er es sowieso nicht rechtssicher feststellen kann. Ob jemand gewerblich handelt oder nicht, unterliegt ja nicht der Einschätzung des Forenbetreibers, sondern wird anhand (halbwegs) objektiver Fakten entweder von der zuständigen Gewerbebehörde, oder dem Finanzamt oder beiden zusammen bzw. einem Gericht festgestellt. Wenn der Forenbetreiber Gewerbetreibende und Privatuser anders behandeln würde (die einen müssen zahlen, die anderen dürfen umsonst), dann könnte ich mir vorstellen, daß ein Gewerbetreibender wegen "unlauteren Wettbewerbs" auf die Barrikaden steigt und gegen diese Benachteiligung vorgeht. Das ist aber auch weit und breit das einzige. Zitat:
Man ist generell nicht dafür verantwortlich, daß ein Vertragspartner, dessen Rechnungen man bezahlt, auch brav sein Einkommen versteuert. Logisch - man könnte es ohnehin nicht nachprüfen...
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. Geändert von TomRohwer (11.12.2008 um 16:21 Uhr). |
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| Haftung des Forenbetreibers bei Schließung eines Verkaufsbereich | bennain | Verantwortlichkeit für Inhalte | 7 | 31.07.2008 20:25 |
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