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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Hallo. Ein K kauft bei VK ein Spiel für eine Konsole. Der VK schreibt, dass es sich um eine gebrauchte Ware handelt und das die OVP dabei ist. Der K kauft und hinterlegt bei Verwendungszweck fehlerhafte angaben, so das die Zahlung nicht sofort zugeordnet werden kann. Der VK meldet eine nicht Bezahlung eines Artikels (Fall be Ebay, der Käufer reagiert nicht) und lässt sich die Gebühren sich gutschreiben. Der K ist sauer, das die Ware immer noch nicht eingetroffen ist und ruft bei VK an und droht mit Anzeige bei Polizei (möglicher Betrug). Der VK findet mit mühe die Zahlung und versendet den gebrauchten Gegenstand. Nun bekommt der K die Ware und Beschwert sich, das die Original Folie nicht dabei ist. Schließlich ist in der Beschreibung von OVP dir Rede. Der VK sagt, das die Folie nicht dabei ist, weil die Ware gebraucht ist und somit geöffnet. Außerdem wurde kein Wort über die Folie erwähnt in der Beschreibung. Zu OVP Gehört somit: Cover, Anleitung, Hülle und natürlich das Spiel. Der VK rechnet mit eine negative Bewertung (was aus seine sicht ein Racheakt ist). Kann VK dagegen vorgehen? Ihre Meindung, würde VK erfolg haben oder eher Misserfolg. |
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| Zitat:
Meiner Meinung nach gerechtfertigt wäre sie, wenn der K das Verhalten des VK negativ beurteilen würde. So hätte der VK durchaus für dem Rücktritt (Meldung des nicht bezahglten Artikels) den K kontaktieren können und das Problem aus der Welt schaffen. Und selbst wenn er ihn kontaktiert hat, hat er es so getan, dass die Mahnung K tatsächlich zugegangen ist. Manche Emails landen nun mal im Spam ... Und das der K auf die Nachricht von ebay nicht reagiert hat ist auch nur verständlich - zum einen entsprach es nicht den Tatsachen, zum anderen muss der K nichts tun, wenn er mit dem Vorwurf nicht einverstanden ist. Und as K dann irgendwann sauer wird ist mehr als verständlich. Und "mit Mühe" eine Bezahlung finden: Hat der VK tatsächlich so viele Zahlungseingänge - wenn er ein Powerseller ist, vielleicht, dann hätte er aber auch wissen müssen, wie man vorgeht ... Eine negative Beurteilung des Verhaltens des VK würde ich deshalb durchaus als gerechtfertigt sehen. Etwas anderes ist es vielleicht, wenn der K wegen der fehlenden Folie negativ beurteilt. Das wäre dann wohl eher ungerechtfertigt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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