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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige habe folgendes Problem. Ich habe ein Autoradio verkauft. Käufer kommt aus Frankreich. Ware wurde bezahlt Ware abgeschickt. Ware angekommen. So nun meint der Käufer dass der Rahmen zur Befestigung fehlt. Naja ich sag mal so, der Rahmen fehlt. ABER : In der Artikelbeschreibung habe ich erstens nicht geschrieben dass es dabei ist. Im Lieferumfang habe ich es auch nicht angegeben. Auf den Bildern ist das erwähnte Teil auch nicht zu sehen. Der Käufer hat mich angeschrieben und meint dass ich das fehlende Teil hätte angeben müssen und dass Bilder juristisch nicht ausschlaggebend sind und er mir das Radio zurückschicken will usw. Kann mir jemand bei der Rechtslage kurz behilflich sein ??? Vielen Dank . Gruß b bubbles (achja ich bin Privatverkäufer ;-) ) |
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| Also das Fehlen des Rahmens ist m.E. ein Mangel ander zu verkaufenden Sache, enstprechend ist dieser auch anzugeben. Denn so wird erst ein Schuh draus. Bei einem Auto muss ich auch nicht schreiben das vier Reifen dran sind, sondern das sie fehlen. Der Käufer geht ansonsten vom Vorhandensein aus. Auch was die Bilder angeht, da würde ich auch nicht davon ausgehen das jeder sofort erkennt das dort ein bestimmtes Teil fehlt. Nicht jeder zeichnet sich eben durch Sachkenntnis aus.
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