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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 23:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 4
Standard defekte Ware ohne Gewährleistung


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Hallo,

ein gewerblicher Händler verkauft als "defekt" deklarierte Ware im online Auktionshaus ohne jegliche Gewährleistung bzw. Garantie an einen Käufer.

Der Käufer will die defekte Ware reparieren lassen, nach etlichen Versuchen stellt der Käufer fest, dass die defekte Ware nicht reparierbar ist und will diese nach 3 Monaten an den Verkäufer zurück geben.

ist der Verkäufer verpflichtet die defekte Ware wieder zurück zu nehmen und steht der Verkäufer, trotz defekter Ware, in der Gewährleistung von einem Jahr?

lg
artur
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2008, 10:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: defekte Ware ohne Gewährleistung

De Verkäufer muss das gewährleisten, was er verkauft hat.
Beipsiel: Der Verkäufer gibt an, das Gehäuse ist defekt. Der Kunde bemängelt aber, das das Innenleben defekt ist. Hier wäre der Verkäufer in der Pflicht.
Bemängelt der Käufer aber, das das Gehäuse defekt ist natürlich nicht.

Als Verkäufer sollte man deshalb den Defekt so gut wie möglich beschreiben - um eben spätere Ansprüche wegen anderer Defekte auszuschließen.
Hat der Verkäufer das versäumt, kommt es darauf an, wie ein außenstehender Dritter (zB. der Richter in einem Rechtsstreit) das beurteilen würde.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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