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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 21.11.2008, 00:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 1
Rotes Gesicht Artikeldefekt, der nicht auftreten KANN - Käufer will Geld zurück...


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VerkäuferA verkauft einen Mediaplayer von Firma XYZ der ersten Generation (beispielsweise noch ohne Lautsprecher) an KäuferB als neu. In der Auktion steht zusätzlich der Haftungsausschluss für Privatverkauf als Standardtext.

KäuferB beschwert sich jetzt, dass der Lautsprecher des Gerätes nicht geht und will sein Geld zurück. VerkäuferA schreibt ihm, dass das Modell über keinen Lautsprecher verfügt. KäuferB fällt nach dieser Mail auf, dass der Artikel doch nicht so neu ist, wie in der Auktion beschrieben - und will sein Geld jetzt aufgrund von Gebrauchsspuren zurück.

Angenommen, dass KäuferB jetzt einen Anwalt einschaltet. Wie sollte VerkäuferA reagieren?!

griffin
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2008, 10:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Artikeldefekt, der nicht auftreten KANN - Käufer will Geld zurück...

Zitat:
Wie sollte VerkäuferA reagieren?!
Er sollte sich überlegen, ob der Artiekl wirklich neu im Sinne der Beschreibung war. Bei ebay gibt es da zum Beispiel eine Erklärung, was als neu bezeichnet werden kann und darf.

Wenn sich A sicher ist, das die Ware neu war, kann er wohl beruhigt auf den Anwalt warten.
Wenn nicht, kann sich A auch nicht aus der Haftung für zugesicherte Eigenschaften stehlen, auch nicht durch den Ausschluss
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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