| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige KäuferB beschwert sich jetzt, dass der Lautsprecher des Gerätes nicht geht und will sein Geld zurück. VerkäuferA schreibt ihm, dass das Modell über keinen Lautsprecher verfügt. KäuferB fällt nach dieser Mail auf, dass der Artikel doch nicht so neu ist, wie in der Auktion beschrieben - und will sein Geld jetzt aufgrund von Gebrauchsspuren zurück. Angenommen, dass KäuferB jetzt einen Anwalt einschaltet. Wie sollte VerkäuferA reagieren?! griffin |
| |||
| Zitat:
Wenn sich A sicher ist, das die Ware neu war, kann er wohl beruhigt auf den Anwalt warten. Wenn nicht, kann sich A auch nicht aus der Haftung für zugesicherte Eigenschaften stehlen, auch nicht durch den Ausschluss
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ware bei Käufer def. angekommen nun will er Geld usw zurück! | comec | Onlineauktionen | 0 | 17.10.2005 20:31 |
| Käufer will geld zurück! | budy1234 | Onlineauktionen | 0 | 29.09.2005 22:59 |
| Ware ersteigert - Verkäufer kann Geld nicht zurück erstatten | Mimikri | Onlineauktionen | 1 | 08.06.2005 08:26 |
| |