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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #6 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 13:14
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Beiträge: n/a
Standard AW: E-Mail-Werbung vs. SPAM

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Man darf (immer noch, wer weiß wie lange noch) Werbung per Post machen (Telefonanrufe sind ja auch verboten).

Rein formal magst du Recht haben, aber ich mag es da nicht auf einen Prozess/Abmahnung ankommen lassen denn für mein Verständniss greift da schon der
§7 UWG Absatz (2) 1 :bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der Empfänger diese Werbung nicht wünscht;

Wenn man von einem Kunden keine Einwilligung zum Erhalt von Werbung (gleich welche Form) hat, kann man nicht automatisch im Umkehrschluss von einer stillschweigenden Duldung ausgehen.

Auch wenn die anderen unterpunkte des §7 sich eigentlich mehr auf die elektronische bzw. papierhafte Werbung per Fax bezieht.

MfG

pjenfer
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  #7 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 13:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: E-Mail-Werbung vs. SPAM

Es gab schon Prozesse zu dem Thema Postwerbung Wichtig ist dabei, dass die Anschreibenden legal an die Adresse gekommen sind (die müssen dass auf Anforderung nachweisen können).

Was die allgemeine Werbung angeht: Man kann am Brieflkasten "Keine Werbung" anbringen, damit sind "unadressierte Postwurfsendungen" verboten.

Anders mit adressierten, da der Postbote nicht einschätzen kann (und darf) ob es sich um Werbung handelt. Damit ist es nicht erkennbar. Und es heißt nur "obwohl erkennbar ist". Es muss also ein Ausschlußgrund vorliegen. Und der wird (momentan) nur bei elektronischen Medien angenommen, da diese nach h.M. (ausschließlich) zur Kommunikation gedacht sind.
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