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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2005, 07:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard E-Mail-Werbung vs. SPAM


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Hallo Forum,

ich habe am Wochenende mit einem Freund in einer geselligen Runde ueber Spam diskutiert. Das eine Bier folgte dem anderen und so entstand ein recht angeregter Meinugsaustausch, an dem sich schlussendlich keiner mehr sicher wahr:

Unser Beispiel (Firmen austauschbar):

Wenn azubo.de sich handschriftlich viele E-Mail-Adressen von eBays Powersellern organisieren und die dann alle mit "Sehr geehrte Damen und Herren" anschreiben und auf das eigene Angebot aufmerksam machen wuerde, gilt das als Spam? Nach neuer Gesetzgebung braucht der Versender eine Einwilligung des Adressaten; aber: wie kommen potenzielle Geschäftsanbahnungen zustande? Wie kann Firma X (azubo) die Firma Y (Powerseller) ueber das eigene Produkt via E-Mail informieren, wenn logischerweise kein Einverstaendnis gegeben wurde, da E-Mail-Adresse von der powersellereigenen Website? Zumal das Angebot ja durchaus interessant sein kann, da die gleiche Produktkategorie. Tja...

Schlussendlich kam meinem Freund nur in den Sinn, dass auf jeden Fall die Moeglichkeit zum "Abbestellen" der Werbung in der Mail noetig ist (aehnlich wie auf den Briefkaesten keine Hauswerbung gewuenscht wird) - aber: Welche Firma will in einer Geschaeftsanbahnung schon als Fussnote schreiben "Sollten Sie kein Interesse haben, dass wir Ihnen E-Mails zukommen lassen, klicken Sie bitte <hier>".

Experten vor. Das taete doch mich mal interessieren.

Viele Gruesse
Hans-Peter
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  #2 (permalink)  
Alt 06.07.2007, 09:53
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: E-Mail-Werbung vs. SPAM

hi

There is anew web site about spam:

http://www.thespamlibrary.com
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  #3 (permalink)  
Alt 06.07.2007, 10:45
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: E-Mail-Werbung vs. SPAM

Hierzu kann ich § 7 UWG empfehlen.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 13:07
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: E-Mail-Werbung vs. SPAM

Das unerlaubte Zusenden von "Werbung" ist für einen Geschäftsmann verboten.

Ausnahme stellt das sogenannte Opt-In Verfahren dar, wobei mittlerweile viele Richter sogar sagen das NUR Double opt-In rechtlich einwandfrei ist, da das Single Opt-In auch von "jedermann" initiiert werden kann.

Nach neusten richterlichen Entscheidungen (hab leider keine Urteile zur Hand) gilt die Bestätigungsmail die das Double-Opt-In abschliesst nicht als Spam, da die beeinträchtigung des Angeschriebenen als nicht sooooo gross angesehen wird, im Vergleich zu den Konsequenzen die eine SPAM Nachricht haben kann.

WIE die Geschäfte sich aber nun genau anbahnen, kann ich dir leider auch nicht sagen, denn wenn du da eine Antwort drauf hast, dann würde ich mich freuen, wenn ich die auch bekommen könnte :-)


MfG

pjenfer
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  #5 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 14:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: E-Mail-Werbung vs. SPAM

Zitat:
WIE die Geschäfte sich aber nun genau anbahnen, kann ich dir leider auch nicht sagen, denn wenn du da eine Antwort drauf hast, dann würde ich mich freuen, wenn ich die auch bekommen könnte :-)
Man darf (immer noch, wer weiß wie lange noch) Werbung per Post machen (Telefonanrufe sind ja auch verboten).
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