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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige dass Ware bei Ebay bestellt, auch erhalten und benutzt wurde, nach dem 3. Gebrauch defekt wäre, man von dem 30Tage-Rückgaberecht des Verkäufers Anspruch nehmen möchte, aber vorher den Betrag des Abzuges für die Benutzung erfahren möchte- ist der Verkäufer verpflichtet mir wenigstens eine Spanne des Abzuges zu nennne, bevor ich mich endgültig für eine Rückgabe entscheide? Greift in diesem Fall die Gewährleistung, sodass keine zusätzlichen Abzüge für den Defekt aufkommen? Gibt es eine Quelle als Richtwerte für Abzüge durch Gebrauch bzw. Defekt? Danke vielmals im Voraus! |
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| Richtwerte oder Tabellen gibt es nicht. Deshalb hat der Verkäufer auch insofern recht, dass er es nicht vorher nicht sagen kann. Und wenn man dem Verkäufer nicht traut, kann man den Wert von einem Sachverständigen vorher schätzen lassen (allerdings muss man die Kosten selvbst tragen) oder dem Wertersatz woidersprechen, wenn er am Ende zu hoch erscheint. Zitat:
Ansonsten sollte man sich entscheiden, entweder Widerruf oder Geltendmachung der Gewährleistung.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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