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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 22.11.2008, 01:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 16
Frage Verzwickte Frage


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Gesetz den Fall einer hat ca. 2000 ein Forum eröffnet mit dem Namen ***gemeinde.de

Gesetz den Fall noch einer eröffnet dann 2004 auch eins und nennt es Hund und Spass.de das ***forum , und reggt 2005 auch die Domains ***gemeinde.de und ***forum.de , die beide voll in Betrieb (Weiterleitungen) wären ....

und ersterer käme nun auf die Idee 2007 das Wort *** schützen zu lassen ,
wie sehe es gesetz den Fall dann für 2. Forum aus ?

Könnte man theoretisch via Abmahnung verbieten , daß ***forum und ***fan oder ***gemeinde usw. nicht mehr geschrieben oder sonstwie verwendet werden darf ?

Oder könnte man theoretisch sogar verlangen das die Domains gelöscht werden ?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.11.2008, 14:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verzwickte Frage

Prinzipiell gibt es den Marekenschutz (ich nehme an, das war mit "schützen lassen" gemeint) nur für gewerbliche Marken bzw. gewerbliche Namen.
Wenn jemand also so etwas privat (ohne gewerbliche Absicht und Hintergrund) betreibt, kann er den Namen zwar als Marke eintragen lassen, kann daraus jedoch keinerlei Rechte ableiten. Im Gegenteil: Wenn er jemanden deswegen anzählt, hat derjenige das Recht, die Löschung der Marke zu beantragen.

Und falls derjenige doch ein Markenrecht hat (weil er es gewerblich nutzt), kann er nicht gegen die private Nutzung vorgehen, da der Markenschutz auch die gewerbliche Nutzung voraussetzt.

Jemand, der also ausschließlich privat die Marken nutzt, kann dadurch eigentlich keine Probleme bekommen. Zu beachten ist jedoch, dass schon bei Schaltung von Werbung (Google Ads. irgendwelche bezahlten Partnerprogramme u.ä.) eine gwerbliche Nutzung vorliegen könnte (aber nicht muss). In dem Fall könnte aber auch ein älteres gewerbliches Namensrecht vorliegen.

Es gibt also verschiedenste Varianten, abhängig von den konkreten Bedingungen und dem Einzelfall.
Wenn ich aber mal davon ausgehe, dass alles nur private Seiten sind, kann Markenrecht keine Bedeutung haben.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2008, 00:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 16
Standard AW: Verzwickte Frage

Auf die Varianten möchte etwas näher eingehen.
Gesetzt den Fall, die erste Seite wird gewerblich genutzt und derjenige hat sich die Wortmarke 2006 geschützt, die zweite Seite wird privat betrieben, ehrenamtlich. Es gibt aber paar Werbebanner z.T. von Membern die dafür kleine monatliche freiwillige Gaben geben, oder einen Provisions-Banner, über den minimale Beiträge eingehen die alle wieder in Spenden oder Unterstützungen notleidender investiert werden. Es bleibt kein Cent bei dem Betreiber der privaten Seite hängen !
Hat der gewerbliche Betreiber dann das Recht seine Wortmarke durch zu setzen und dem privaten Betreiber die Benutzung einer Wortvariante zu verbieten ?
Unter Wortvariante verstehe ich zB.: Geschützes Wort "Ringel", verwendetes Wort "Ringelsocke".
Kann derjenige der das Wort "Ringel" geschützt hat, dem Betreiber der privaten Seite verbieten, das Wort "Ringelsocke" zu benutzen ?
Der Betreiber der privaten Seite verwendet nicht das Wort "Ringel" alleine.

Laut Googlesuche gibt es auf das geschützte Wort ca. 90.000 Suchergebnisse, wobei vielleicht 2% auf den Betreiber der das Wort geschützt hat verweisen.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.11.2008, 14:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verzwickte Frage

Zitat:
Gesetzt den Fall, die erste Seite wird gewerblich genutzt und derjenige hat sich die Wortmarke 2006 geschützt, die zweite Seite wird privat betrieben, ehrenamtlich. Es gibt aber paar Werbebanner z.T. von Membern die dafür kleine monatliche freiwillige Gaben geben, oder einen Provisions-Banner, über den minimale Beiträge eingehen die alle wieder in Spenden oder Unterstützungen notleidender investiert werden. Es bleibt kein Cent bei dem Betreiber der privaten Seite hängen !
Dazu gibt es ein Beispiel, studi.de - sehr ähnlich gelagerter Fall

http://www.domain-recht.de/magazin/domain-news-2008/studi-de-lg-muenchen-i-sieht-schadlose-werbung-id667149.html

Hier wurde wegen ein paar Bannern keine gewerbliche Nutzung gesehen. Der Betreiber der Domain durfte die auch weiter nutzen, trotz der eingetragenen Marke.
Zitat:
Hat der gewerbliche Betreiber dann das Recht seine Wortmarke durch zu setzen und dem privaten Betreiber die Benutzung einer Wortvariante zu verbieten ?
Unter Wortvariante verstehe ich zB.: Geschützes Wort "Ringel", verwendetes Wort "Ringelsocke".
Kann derjenige der das Wort "Ringel" geschützt hat, dem Betreiber der privaten Seite verbieten, das Wort "Ringelsocke" zu benutzen ?
Meiner Meinung nach nein.
Zitat:
Laut Googlesuche gibt es auf das geschützte Wort ca. 90.000 Suchergebnisse, wobei vielleicht 2% auf den Betreiber der das Wort geschützt hat verweisen.
Mit solchen Argumenten wäre ich sehr vorsichtig. Nicht weil alle es machen wird es rechtens. Das Argument sollte in einem Rechtsstreit nicht genutzt werden, sondern eher die erwähnten Fakten
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 15:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 16
Standard AW: Verzwickte Frage

Übrigens ist das mit einem Vergleich ausgegangen den der Richter vorschlug .
Die viel höheren Kosten hatte er .
Er hätte finanziell wohl den längeren Atem gehabt .

Ich habe schlussendlich die beiden Domains die ich vorher schon innehatte gelöscht
und binnen Sekunden wurden sie das von dem registriert , na ja , soll er
glücklich mit werden .

Das nur mal zur Info als kleines Danke an dieses tolle informative Forum .
__________________
Herzliche Grüße ,

Heidi
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