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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige 1) mich würde mal folgender Sachverhalt interessieren: Angenommen man ersteigert eine Ware bei Ebay. Diese wird vom Verkäufer versichert verschickt. Ware kommt nicht an und Nachfragen ergeben, das der Artikel an den Verkäufer zurückgesand wurde, weil er nicht ausgeliefert werden konnte, angeblich keiner da, was aber nicht stimmt. So der Verkäufter ist nun so nett den artikel erneut versichert zu versenden. Allerdings kommt kein artikel an, Nachfragen nach einem Nachweis über den versand (trackingnummer) werden nicht beantwortet bzw. es wird gesagt ja soll versendet werden aber eine Nummer wird nicht mitgeteilt. NAch 2 Monaten noch immer nix, Versuche den Sachverhalt über EBAY zu klären scheitern, auch der Versuch den Verkäufer per Telefon zu ereichen scheitert, genauso wie Email. Eine ordnungsgemäße Mahnung zur Absicherung bringt auch nichts. Welche rechtlichen Mittel bleiben dem Käufer? Ich denke mal Geld oder Ware zu erhalten kann man da ja wahrscheinlich vergessen. Kann man in solch einem Fall von Betrug sprechen oder ist das nur ein nicht nachkommen bezüglich der Pflichten aufgrund des abschlusses des vertrags? Wäre eine Anzeige wegen Betrugs in so einem Fall möglich? 2) Dann würd mich noch was ganz anderes interessieren: Wie ist das eigentlich bei EBAY: sagen wir mal man ersteigert dort etwas bei einer privatperson. besteht dann der kaufvertrag zwischen dem käufer und demjenigem dem der ebay account gehört? oder besteht der kaufvertrag zwischen dem käufer und demjenigem auf dessen konto man das geld überweist? bin mal gespannt auf die antworten..... LG Geändert von missy (22.11.2008 um 16:28 Uhr). |
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Wenn der nicht mit dem Zahlungsempfänger übereinstimmt würde ich sofort stutzig werden und a) nicht sofort bezahlen und b) den Verkäufer auf jeden Fall vorher persönlich kontaktieren. So etwas sind nämlich meistens Anzeichen für geknackte Accounts oder andere Betrügereien.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zivilrechtlich Erfüllung einklagen. was genau bedeutet das denn, das man in solch einem fall einen anwalt einschaltet und klagt? sowas lohnt sich dann aber wahrscheinlich nur ab einem bestimmten geldwert oder (ab 100 euro?), wenn man mehr für den anwalt zahlt als der warenwert beträgt bringt es ja dem käufer auch nichts. Andererseits muss der Käufer seine Forderungen (Ware oder Geld) immer noch zivilrechtlich geltend machen, d.h. jetzt dann auch das man einen anwalt einschaltet? also gleiches wie oben? Immer mit dem Verkäufer. also der accountbesiter ja? schon mal danke fürs antworten... |
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Und andererseits kann man für sowas auch eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen - so man dann eine hat. Zitat:
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Man geht immer mit dem Bertechtigten einen Vertrag ein, das ist in der Regel der Eigentümer. Da gibt es zwar auch Ausnahmefälle, aber die sind noch seltener. Ob der jetzt den Account bei ebay hat ist nicht immer garantiert, aber in den allermeisten Fällen ist das wohl so. Man könnte also davon ausgehen.
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| wie ist das denn dann: wenn man jetzt jemand anklagt (also dann strafrecht) muß man dann auch das zivielrechtlich einklagen? oder anders gefragt, kann es sich für einen nachteilig auswirken wenn man eine anklage erhebt (strafrecht), zivielrechtlich jedoch nichts unternimmt da es sich für den Betrag nicht lohnt??? und anders, kann man jemand auch nur zivilrechtlich verklagen? also zb beim nichterfüllen eines kaufvertrages könnte man das dann machen oder? kann man da irgendwo lesen wie hoch die chancen sind bei einer bezahlten ebay auktion das geld zurückzubekommen? ich dachte immer den anwalt muß man selber zahlen egal ob man ein verfahren gewinnt oder verliert??? |
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