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| Anzeige Hallo alle zusammen! Folgende Situation: Jemand wohnt in einem Studentenwohnheim und hat sich (als einer von wenigen) einen Internetanschluss in sein Zimmer legen lassen (läuft auf ihn). Aufgrund der Nachfrage und der damit verbundenen Kostenreduzierung hat er einigen "Nachbarn" die Mitbenutzung über WLAN erlaubt, und dabei extra darauf hingewiesen, dass sie sich keine illegalen Sachen downloaden sollen. Bis letzte Woche hat sich auch alles ganz normal verhalten, nur dann folgendes: Im WLAN-Router ist eine Verbrauchsanzeige integriert, die von jedem Benutzer den aktuellen Verbrauch anzeigt. Der Verbrauch eines Mitbenutzers schnellte jedoch von einem Tag auf den anderen rapide in die Höhe, das WLAN-Blinklicht leuchtete den ganzen Tag wie wild! Das ganze lief (bis heute) 5 Tage lang, wobei der Anschlussinhaber fast die ganze Zeit nicht hier war. Als er heute wieder kam, ging es genauso weiter, der Verbrauch lag bei etwa 200-300MB pro Stunde, und das 5 Stunden in Folge! Er ging zum Mitbenutzer und fragte, ob er sich irgendwelche Filme saugte oder was? Er sagte, ja er habe vorhin was geladen, er schaltet es aus, sorry... Toll! Und sojemandem erlaubt man die Mitbenutzung, weil man glaubt er hält sich schon an die Gesetze. Von der Verbrauchsanzeige in Router wurde täglich einen Screenshot gemacht, zum Nachweis. Frage: Hat der Anschlussinhaber irgendetwas zu befürchten? Haftet er für irgendetwas? Oder kann er einfach an den Mitbenutzer verweisen, falls irgendetwas kommen sollte? Bin total beunruhigt gerade! grüße tobias |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Gut, er kann an den Täter verweisen. Aber mal angenommen, man wolle auf nummer sicher gehen. was müsste man tun, dass im falle einer klage, alle schuld auf den mitbewohner fällt. |
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| Kuz und knapp: Nichts. Das ist schließlich das Risiko, was man damit eingeht, wenn man anderen seinen Kram überlässt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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