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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige obwohl er die Ware weder gesehen geschweige denn Bezahlt hat. Ist das eigentlich Rechtens? Es ist doch zu keiner Kaufabwicklung gekommen? Geändert von thalex (25.11.2008 um 09:16 Uhr). |
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| Aber wohl ein Vertrag, oder? Außerdem kann der Verkäufer gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorgehen. Und ansonsten: Das genannte Bewertungssystem ist mehr als ungerecht, darüber lohnt sich keine Diskussion.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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