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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige wenn man ein Video aus Filmaterial von verschiedenen Veranstaltungen (z.B. Demonstrationen) selbst zu Hause zusammen schneidet und dies mit einer (Sprach-) Szene aus einem bekannten Kinofilm und einem Musikwerk eines Komponisten, der seine Werke im Internet auf seiner Homepage zum download anbietet, unterlegt, darf man dann das Video auf einer bekannten videoplattform veröffentlichen? Kann der Komponist oder der "Macher" des Films rechtliche Schritte einleiten? Wenn ja welche und welche Folgen können die haben? Geändert von Daniel1986 (27.11.2008 um 12:35 Uhr). |
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| Wenn man die Genehmigung der Urheber nicht hat, die Werke zu veröffentlichen - und das wäre es auch, wenn man sie nur als Zusatz verwendet - ist es ein Verstoß gegen Urheberrecht. Und dabei ist es auch egal, ob die zum Download angeboten werden, wichtig ist die Genehmigung zur Veröffentlichung. Zitat:
Wieviel ist immer vom Einzelfall abhängig.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| wie wäre es denn wenn man musik von bekannten künstlern in selbstgedrehten videos(z.b. funsport) verwendet und diese dann auf einer privaten homepage veröffentlicht? damit würde man sich genauso strafbar machen oder? |
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| Genau
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| hab ich mir fast gedacht |
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