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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Meine Frage: Verkäufer A versteigert als Privatperson einen Rasenmäher bei Ebay. Der Rasenmäher war zum Zeitpunkt des Verkaufs, für den Verkäufer vollkommen in ordung. So wurde auch in der Artikelbeschreibung geschrieben. Rasenmäher läuft einwand frei. Besichtigung möglich und erwünscht. Nur an Selbstabholer. Keine Garantie oder Rücknahme der Ware, da Privatverkauf. (Okay das mit der Garantie ist vielleicht fachlich nicht ganz richtig.) Nach einigen Tagen hollt Käufer B, aber nicht er Persönlich, den Artikel ab. Gerät wird vorgeführt, läuft und wird auch mitgenommen. Ein paar Tage beschwert sich der Käufer B beim Verkäufer A, der Artikel sei defekt, da er einen Motorschaden haben soll. Der Motorschaden soll laut Käufer B, auf fehlendes ÖL im Motor zurück zufuhren sein. Käufer hat den Mäher wohl schon zerlegt oder zerlegen lassen. Der Käufer kann sich das nicht erklären, der Käufer möchte jetzt sein Geld zurück und droht mit einem Anwalt. Muß der Verkäufer den Artikel zurück nehmen oder ihn reparieren lassen? Was sollte der Verkäufer ambesten unternehmen? Danke schon mal für die Anworten. MfG |
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| Für den Verkäufer wäre es gut, wenn er Zeugen hätte, dass der Artikel bei Abholung in Ordnung war. Dann bräuchte er auch den Anwalt des Käufers nicht fürchten. Außerdem hat der Käufer wojhl etwas übereifrig reagiert, denn die Nachbesserung bei einem begründeten Sachmangel steht dem Verkäufer zu. Unternimmt der Käufer von sich aus was, muss er für die Kosten selbst aufkommen. Und wenn die Ware sich dadurch verschlechtert hat, muss der Käufer Wertersatz zahlen. Kurz: Der Verkäufer kann irgendwas unternehmen, muss aber nicht, wenn er nachweisen kann, dass die Ware in Ordnung war.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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