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| Anzeige Jedoch , weiss er nicht , dass der ***** auch eine Wlan Konnektion hat.Und in der selben Nacht , wo der ***** dan läuft , loggt sisch eine Person Y unbemerkt ein , und baut scheisse , wie zum beispiel Sachen 'einkaufen' oder sisch Porno runterladen , da es ja nicht seine Ip ist , fühlt sisch Person Y sischer. Ein Paar Tage darauf , bekommt Person X , von einem Rechtsanwalt eine e-mail in der zum beispiel steht: //Start// Bla Bla Bla... Wir haben eure Ip gespeichter : XX.XXX.XX.XX Ihr habt einen Vertrag abgeschlossen , auf der Seite lalalalala.la Da ihr die geforderten 50 euro , nicht in 2 Tagen bezahlt habt , habt ihr jetzt eine neue Frist von 5 Tagen Bla Bla Bla //Ende// Ist in diesem Falle die Person Y für die Rechnung zuständig , und muss er sie bezahlen oder die Person X , da es über seine Ip lief? Und wenn es die Person Y ist , wie würde man dan rausfinden , dass es eine 2. Person war , die das gedownloadet hat oder sisch angemeldet hat ... Wenn eine Anzeige kähme , wer müsste jetzt die Rechnung Zahlen ? |
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| Relativ eindeutig: X, wenn er nicht beweisen kann, wer es war. http://www.computerwoche.de/knowledge_center/wireless/581164/ Wenn er weiss, das es Y war und das auch nachweisen kann, muss natürtlich Y zahlen, nur das dürfte sehr schwer werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| hmm dachte ich mir schon , aber gibt es möglichkeiten , es nachzuweisen ? Weil es muss ja nicht gerade ein Profi gewesen sein , sondern kan Person Y auch irgend so ein Kind sein , das mal mit dem Lappi spielt und dan die Konektion findet und die benutzt. Oder kan man irgendwas machen , wie bei Webservern einen Log , das man immer sieht , wenn sisch ein fremder Konnected? Naja das beste ist so wie so password drauf ^^ |
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| Manche Router kann man so einstellen, dass die Netzwerklkennung geloggt wird, allerdings muss man das vorher machen. Und dann besteht immer noch die Schwierigkeit, das Gerät zu finden Aus meiner Sicht theoretisch zwar möglich, praktisch aber nicht machbar. Allerdings gibt es eine kleine Hoffnung http://www.jurablogs.com/de/olg-frankfurt-keine-stoererhaftung-des-betreibers-eines-unverschluesselten-wlan Es kommt also darauf an, vor welchen Gericht das am Ende verhandelt würde
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| hmm ja dan muss man sisch eigentlich ein 'gutes' Gericht aussuchen ^^ mal schauen , ob sisch da was machen lässt , weil mit so nem Log , hätte man schon eher ne chance es zu beweisen , jedoch wenn es eine .txt ist oder so nimmt kein Richter das an. Mal schauen , ob sisch da was machen lässt. -Oder aber , man baut ja ne Vernindung auf , wenn man ins Internet kommt , und dass man dan ein Programm schreibt , dass die Verbindung also Upload und Download und Ping uns so kontroliert , und dan alles , was höher ist als eine festgelegt Zahl , wird Protokoliert. Jedoch hilft auch das nichts , wenn du gerade was Downloadest oder wenn du spielst... Aber welche Dateien , nehmen Gerichte an , weil .txt kan man ja seht leicht verändern.Aus was müsste den der Log bestehen , dass ein Gericht es annimmt? |
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