![]() | Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum nicht erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Wasserzeichen in Foren" im Forum » Urheberrecht « |
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| Anzeige *) Wenn man in ein Forum ein Bild oder eine Grafik einstellt die selbstgemacht ist, darf dieses Forum dann ein Wasserzeichen auf diese Bilder anwenden? *) Wenn man in ein Forum ein Bild oder eine Grafik einstellt die man NICHT selbstgemacht oder photografiert hat, sondern allgemein Gut ist, wie ein Image von der nasa unseres Sternhimmels, darf dieses Bild dann mit dem Wasserzeichen des Forums versehen werden? Meine Frage rührt von den Plugins die bei diverser CMS Software dabei sind um Bilder mit Wasserzeichen zu versehen. Misstrauisch bin ich daher, da das Forum doch keine Urherrechte auf das Material der User haben KANN. Und dennoch werden diese Plugins mitausgeliefert Oder MUSS der Forenbetreiber selbiges gar machen - aus welchen Gründen auch immer Bin für jeden Hinweis sehr dankbar lg kohola |
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| Ich möchte ihnen dazu nur ermuntern, um das Wasserzeichen zu setzen,egal um welches Bild es sich handelt. Grundsätzlich ist jeder User dafür verantwortlich um die Rechtsmäßigkeit des Bildes. Wenn Sie den Verdacht haben um dem der Fremdbilder egal welches sich handelt, vorher durch zeitversetztes hinein setzen tätigen,haben Sie Zeit es evt. zu Prüfen oder nach zufragen. Im allgem. verhintern Sie durch diese Software, sag es so, Raubkopien erstellt werden. Zitat:
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| Veröffentlicht dürfen die Bilder eh nur mit Zustimmung der Urheber. Und die können auch festlegen, ob Wasserrzeichen zulässig sind oder nicht. Zitat:
Also völlig egal, was es für ein Bild ist, es ist Sache des Urheberes das zu gestatten oder zu verbieten. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| ein Fallbeispiel zeigt vl. besser worum es mir geht. Ein User stellt in das Forum 'A' ein Bild ein (selbstgemacht). Nach einer Weile findet unser User dieses Bild auf Google wieder mit dem Wasserzeichen des Fourms 'A' jedoch nicht im Forum 'A' sondern auf einer beliebigen Homepage die ihre eignen Sachen verhöckert. Nun ist unser User geschockt, denn die "sichtbaren Urheberrecht" sind ja bei dem Forum 'A'. Nun sucht unser User in den AGBs des Forums etwas über die Bilder und deren Rechte - es gibt aber keine ABGs. Und auch bei Neuregistrierungen gibt es keine AGBs zu akzeptieren. Woraufhin sich der User mit dem Forum 'A'-Betreibern via Email über diesen Fall unterhält und sie bittet das Wasserzeichen wieder runterzunehmen. Diese wiederum sehen das nicht ein, da sie es bei allen Bildern machen müsssten. Abgesehen davon daß unser User der tatsächliche Urheber ist, weiss das keiner und die HOmepage-betreiber die dieses Bild verwenden berufen sich auf das Wasserzeichen und vermeinen unser User sei ein Betrüger. Nun gut dieses Bsp. schreit nur mehr nach Anwälte Oder sehe ich das falsch? lg und vielen Dank für die Gedult kohola |
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| Zunächst mal: Das Wasserzeichen hat keinerlei Einfluss und begründet auch keinerlei Urheberrechte. Im deutschen Recht stellt dies bestenfalls eine (unzulässige, wenn der Urheber nicht zugestimmt hat) Bearbeitung des Bildes dar. Was die Betreiber des Forums behaupten ist völlig egal. Allerdings könnte der Urheber der Veröffentlichung in diesem Forum zugestimmt haben und irgendwo zugestimmt haben, das das Bild verändert wird ... Und das Thema Betrüger: Jeder Urheber sollte beweisen können, ob er der Urheber des Bildes ist. Das Wasserzeichen hat dabei auch keinerlei Einfluss. Das Beispiel schreit wirklich nach Anwalt und für den müsste es leicht verdientes Geld sein
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| hm ... es dämmert schön langsam ... denk ich. Also Wasserzeichen und Urheberrecht sind 2 Paar schuhe - das war mir nicht so wirklich klar. Das heisst in dem Moment unser User das Originial Bild vorweisen kann ist die Sache gegessen oder wie???? :mrgreen: Das find ich super!! und des weiteren werd ich mich schlau machen warum man fremde Bilder verändern darf und mit welchen Konsequenzen - aber das ist nicht so wichtig. VIELEN VIELEN HERZLICHEN DANK vor allem für die Geduld !!!! lg kohola Geändert von kohola (30.11.2008 um 18:12 Uhr). |
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| Zitat:
Die kann im Prinzip natürlich auch "konkludent" gegeben werden, d.h. man erkennt Nutzungsbedingungen an, wenn man z.B. ein Bild hochlädt. Dort müsste dann aber schon ausdrücklich stehen, daß hochgeladene Bilder entsprechend "markiert" werden. Zitat:
Die NASA hat für die Nutzung ihrer Fotos wie jede US-Regierungsbehörde klare Bedingungen. Material, das US-Behörden bzw. deren Mitarbeiter dienstlich erstellt haben, sind in den USA "Public Domain" (weil: der Steuerzahler hat sie ja mit seinen Steuern schon bezahlt). Wieweit nicht US-Bürger solches Material honorarfrei verwenden können, sollte man im Einzelfall nachfragen. Auf jeden Fall bestehen US-Behörden auf einer Quellenangabe bei "Public-Domain-Werken". Und sich selbst als Urheber solcher Werke auszugeben, ist ohne Frage unzulässig.
__________________ [SIZE="1"]Das "Rechtsberatungsgesetz" gilt entgegen dem Hinweis im Seitenkopf dieses Forums seit dem 1.7.2008 nicht mehr, und das neue "Rechtsdienstleistungsgesetz" lässt die Diskussion von konkreten rechtlichen Einzelfällen in Medien und WWW-Foren ausdrücklich zu.[/SIZE] |
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| hallo und nochmal Dankeschön!!! In welchem Gesetzestext stehen denn diese Bestimmungen? Ich würde diese gerne kennen und eventuell für weiteren Schriftverkehr auch Zitieren wolllen. lg kohola |
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| Im UrhG http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
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| Tags: bilder, foren, forum, user, wasserzeichen |
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