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  #1 (permalink)  
Alt 30.11.2008, 14:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 1
Standard Flyer für Schulparty


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Hi Leute,
folgende Frage: Für die Finanzierung unseres Abiturs veranstaltet unsere Schule bald eine Vorfinanzierungsparty. Zwecks Promotion haben wir auch schon einen Flyer entworfen in dem viele verschiedene Bilder aus dem Internet (Google-Bildersuche) verwendet wurden. Ist die Verwendung solcher Bilder rechtlich bedenklich für uns als Schüler der gymnasialen Oberstufe? Weil wir verkaufen die Flyer ja nicht oder so.

Über eine Antwort zur Klärung des Sachverhalts würde ich mich sehr freuen.

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 30.11.2008, 23:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Flyer für Schulparty

Es geht nicht darum, ob die Bilder verkauft werden. Es geht im Urheberrecht um die Verwertung. Und hier würde dagegen verstoßen - könnte ziemlich teuer werden, wenn die Urheber das mitbekommen (was nicht ausgeschlossen ist)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2008, 21:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Flyer für Schulparty

Zitat:
Zitat von Ollowain Beitrag anzeigen
Hi Leute,
folgende Frage: Für die Finanzierung unseres Abiturs veranstaltet unsere Schule bald eine Vorfinanzierungsparty. Zwecks Promotion haben wir auch schon einen Flyer entworfen in dem viele verschiedene Bilder aus dem Internet (Google-Bildersuche) verwendet wurden. Ist die Verwendung solcher Bilder rechtlich bedenklich für uns als Schüler der gymnasialen Oberstufe? Weil wir verkaufen die Flyer ja nicht oder so.
Egal. Jede Veröffentlichung eines Fotos, dessen Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist, braucht die Erlaubnis des Urhebers.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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