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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige folgende Frage: Für die Finanzierung unseres Abiturs veranstaltet unsere Schule bald eine Vorfinanzierungsparty. Zwecks Promotion haben wir auch schon einen Flyer entworfen in dem viele verschiedene Bilder aus dem Internet (Google-Bildersuche) verwendet wurden. Ist die Verwendung solcher Bilder rechtlich bedenklich für uns als Schüler der gymnasialen Oberstufe? Weil wir verkaufen die Flyer ja nicht oder so. Über eine Antwort zur Klärung des Sachverhalts würde ich mich sehr freuen. MfG |
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| Es geht nicht darum, ob die Bilder verkauft werden. Es geht im Urheberrecht um die Verwertung. Und hier würde dagegen verstoßen - könnte ziemlich teuer werden, wenn die Urheber das mitbekommen (was nicht ausgeschlossen ist)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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