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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 30.11.2008, 17:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2
Standard .to Domain


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Guten Tag,
Betreiber deutscher Pornoseiten müssen ja eine sichere Altersverifizierung via Personalausweis oder Schufa etc. durchführen. Würde man nun eine .to domain einrichten, müsste ja eigendlich die Tonganische Rechtssprechung gelten, in der es kein Internetrecht gibt (man kann also machen was man will). Stimmt dies ?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.11.2008, 23:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: .to Domain

Nein, stimmt nicht. Der Betreiber untersteht dem Recht in dem er lebt. Die Domainendung ist völlig egal.
Schon sehr oft hier behandelt, einfach mal die Suche bemühen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2008, 19:07
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: .to Domain

Zitat:
Nein, stimmt nicht. Der Betreiber untersteht dem Recht in dem er lebt. Die Domainendung ist völlig egal.
Schon sehr oft hier behandelt, einfach mal die Suche bemühen.
Ist noch nicht ganz richtig, auch ein ausländischer Anbieter kann unter deutsches Recht fallen, m.E. nämlich immer dann, wenn sich sein Angebot eindeutig an deutsche Kunden richtet, bzw. für sein Angebot in Deutschland wirbt.
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