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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Betreiber deutscher Pornoseiten müssen ja eine sichere Altersverifizierung via Personalausweis oder Schufa etc. durchführen. Würde man nun eine .to domain einrichten, müsste ja eigendlich die Tonganische Rechtssprechung gelten, in der es kein Internetrecht gibt (man kann also machen was man will). Stimmt dies ? |
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| Nein, stimmt nicht. Der Betreiber untersteht dem Recht in dem er lebt. Die Domainendung ist völlig egal. Schon sehr oft hier behandelt, einfach mal die Suche bemühen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
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