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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige mich würde interessieren, mit welchem Strafmaß bei folgendem Fallbeispiel zu rechnen wäre: A verstösst gegen das Urheberrecht, in dem er eine Auktion bei ebay mit einem urheberrechtlich geschützten technischen Foto einstellt. Die Auktion an sich dauert weniger als einen Tag, da über Sofortkauf die Auktion beendet wird. Erlös der Auktion ist weniger als 200 Euro. Nun meldet sich der Geschädigte bei A und verlangt neben den Anwaltskosten eine Entschädigungsgebühr von 400 Euro. Wäre das nach geltendem Recht oder doch eher Wucher? vielen Dank für die Einschätzungen! werne8 |
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| Zitat:
Der Urheber/Rechteinhaber hat Anspruch auf: - marktübliches Honorar gemäß Schadensersatzanalogie - ggf. Aufschlag von 80-100% auf das Honorar, wenn der Urhebervermerk fehlt - Ersatz eines durch die Rechtsverletzung entstandenen bezifferbaren Schadens - Ersatz seiner Anwaltskosten - Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Strafmaß bei Copyrightverletzung | chipz-fanz.de | Urheberrecht | 4 | 15.04.2007 14:44 |
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