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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige A ist in einem Ergänzungskommentar zu einer schlechten Bewertung vom Verkäufer mit realem Namen genannt worden. Der Kommentar wurde von Ebay nach 3 Tagen wieder gelöscht. Wie könnte man am besten allgemein gegen solche Sitten vorgehen und ist das üblicherweise von Erfolg gekrönt? |
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| Ich Persönlich ,wenn Sie einen Beweis haben Bild u.s.w. kann nur ein Anwalt ihnen weiter helfen. Glaube kaum an einen Erfolg daran. Zitat:
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| Ich würde den betreffenden ersteinmal freundlich per Email darauf hinweisen, das hilft meist schon. Die dicke "juristischen Keulen" muss man ja nicht immer gleich zücken.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
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| Bbbbbbblödsinn....menno :-) Klarnamen zu nennen in Bewertungskommentaren ist ein zweifelsfreier Verstoss gegen das geltende Ebayrecht, ohne Kläger jedoch auch hier kein Richter, ergo: man muss eBay auf diesen Missbrauch des Systems hinweisen, dann wird der komplette Kommentar sofort entfernt, macht ein Mitglied so etwas öfters, drohen ihm Verwarnung und Ausschluss it's so easy...:-) da brauche ich weder "juristische Keulen" rumhauen oder grosse Konversationen führen, eine klitzekleine Meldung an eBay über deren System und...feddisch :-) |
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| Der Kläger wäre aber nicht ebay sondern der Betreffende. Deine Kenntnisse grenzen stark an die Auffassung der "meinungsbildenden Medien".
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Negative Bewertung | thalex | Onlineauktionen | 1 | 25.11.2008 09:39 |
| Geschützte Marke als Teil eines Domain-Namens möglich? | kaed8330 | Domain-Recht | 17 | 08.05.2007 09:57 |
| namentliche Nennung auf HP | andy@home | Verantwortlichkeit für Inhalte | 1 | 07.02.2007 12:39 |
| Nennung von Markennamen im Text | CBecker | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 10.10.2004 17:00 |
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