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  #1 (permalink)  
Alt 02.12.2008, 23:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2008
Beiträge: 1
Standard Urheberecht in der Mathematik


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Hallo,

meine Frage ist: gibt es so etwas wie ein Urheberrecht in Mathematik?

kann ich meine Aufgaben+Lösungen urheberechtlich schützen lassen?

Wenn ja gilt dies dann nur für 1:1 Kopien oder auch für Abänderungen des Textes oder der verwendeten Zahlen?

Wo ist die Grenze zwischen: diese Aufgabe ist mein "geistiges Eigentum" oder da hätte ja jeder drauf kommen können?

Gibt es auf eine Lösung überhaupt ein Urheberecht? (Es gibt ja verschiedene Lösungswege, aber letzendlich sind sie alle gleich in ihrer Ausführung)

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 09:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberecht in der Mathematik

Ein Urheberrecht gibt es auf Werke. Eine Lösung selbst würde ich nicht als Werk sehen, da sie immer mit der Aufgabe zusammenhängt.
Sollte Sie jedoch eigtenständig sein und wirklich eine gesitige Schöpfung darstellen, dann könnte man sie als urheberrechtlich geschütztes Werk sehen (zum beispiel ein Buch, was sich mit der Lösung eines bestimmten Problems beschäftigt).
Eine Bearbeitung einer Aufgabe (zum beispiel im Studium) dürfte da kaum darunter fallen.
Müsste man aber immer im Einzelfall sehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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