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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 03:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 1
Standard HTML-Vorlage - Kunde zahlt nicht, weil sein Kunde abgesprungen ist.


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Hallo,

folgendes Problem.

Man hat für einen Kunden ein HTML-Template (also ein HTML-Vorlage, bestehend aus Grafik und xHTML) für eine Webseite erstellt. Dies sollte als Basis für eine Webseite dienen, die dieser für einen Dritten (mit dem ich keine Geschäftsbeziehung habe) erstellen sollte. Derjenige hat jedoch lediglich 50% der Auftragssumme bezahlt, der Rest steht noch aus. Die Arbeit wurde damals von ihm mit voller Zufriedenheit abgenommen (und von seinem Kunden auch bestätigt).

Der Kunde hat seinen Auftrag nun durch eigenes Verschulden verschleppt und dieser wurde ihm von besagtem Dritten entzogen. Er weigert sich jetzt - vermutlich aus Stolz und Trotz, es vor sich selbst zuzugeben, seinen Auftrag aus Faulheit verloren zu haben - die restlichen 50% zu überweisen. Groteskerweise äußerte er auch, dass es ihm eigentlich zu teuer gewesen ist, obwohl Auftrag und Preis telefonisch und per e-Mail und PDF vereinbart wurden.

Sämtlicher Schriftverkehr ist elektronisch und existiert noch. Kredible Zeugen des Vorfalls, wie beispielsweise einen Geschäftspartner und Freund des Zahlungsunwilligen, gibt es auch.

Hat jemand eine Ahnung, wie hier die Rechtslage ist? Vielleicht einen Anwaltstipp? Das amtsgerichtliche Mahnverfahren?

Liebe Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 09:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: HTML-Vorlage - Kunde zahlt nicht, weil sein Kunde abgesprungen ist.


Zunächst ist völlig egal, was der Kunde mit seinem Kunden vereinbart hat oder ob der abgesprungen ist - der Dritte hat mit dem Vertrag nicht das geringste zu tun - es sei denn, es ist in dem Vertrag enthalten ("... nur wenn der Dritte den Auftrag annimmt..." o.ä.)

Es besteht somit ein gültiger Vertrag und da kann sich kein vertragspartner rauswinden. Also steht alles zu Verfügung was bei Nichterfüllugn von Verträgen möglich und erforderlich ist (Mahnung, Klaghe ...)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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