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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Ich und meine Frau vereinbart zu trennen, da meine Frau hat eine Krankheit, und sie könnte nicht Schwange sein. Wir beide sind Deutsche, aber ich bin ursprünglich aus einem arabischen Land (wo bis zu 4 Frauen erlaubt ist), aber ich habe nicht seine Staatsangehörigkeit. Mein Trennungsjahr beginnt in der Anfang Dez 2008. Ich habe eine Freundin in meiner ursprünglichen Land, und ich möchte Sie im Februar oder März 2009 (dh nur wenige Monate nach der Trennungsjahr beginnt) in meiner ursprünglichen Land "nicht als deutsch" heiraten (das ist Möglich, da ich die Sprache kenne, und habe schon ein Geburtsurkunde" . Meine neue Frau kann nach Deutschland als Studentin kommen , und wir beide zusammenleben. Ich habe meine Ex-Frau derüber informiert, und sie ist nicht dagegen. Meine Frage: nach dem Ablauf der Trennungsjahr, kann ich meine zweite Ehe im Standesamt anmelden? wenn nicht, ist es möglich, meine Neue Frau wieder im Standesamt heiraten? Wenn ja, ist es erforderlich, von meine neue Frau, ein Heiratsfähigkeituhrkunde (ledig, geschieden, Witwe / Witwer) aus ihrem ursprünglichen Land zu bringen? Wie kann ich die Trennungsjahr kürzer machen? Gibt es eine Strafe, wenn die Behörden in Deutschland wusste über meine Ehe (welche nur wenige Monate nach der Trennungsjahr begonnen hat) in meiner ursprünglichen Land? |
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