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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 16:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 2
Standard Welches Recht könnte fassen ?


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Nehmen wir folgendes an:

Person A steht im öffentlichen Leben. A nutzt ein Portal, um dort sein Hobby ( erotische Fotografie) mit anderen Nutzern zu besprechen und stellt dort entsprechende Bilder ein.

Person B findet dieses Profil und nutzt diese Daten, um A in einem anderen Forum zu diffamieren. Dort wird also das Profil incl. der Bilder als Kopie eingestellt mit abfälligen Bemerkungen über A, welche in die Ecke der Pornografie führen.

Ist das veröffentlichen von Profilen auf anderen Webseiten strafbar ?

Hat A überhaupt eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen und wenn Ja, welche ?

Danke, Hawe
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 17:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Welches Recht könnte fassen ?

Es könnte das Perönlichkeitsrecht betroffen sein, aber auch der Datenschutz sowie das Urheberrecht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 18:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Welches Recht könnte fassen ?

Danke für diese Info.

Wann wird welches Recht genutzt ? Gibt es dafür nachvollziehbare Regeln / Gesetze ?

Hawe
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  #4 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 18:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Welches Recht könnte fassen ?

Es kommt immer darauf an, wogegen man vorgehen will.
Das Persönlichkeitsrecht betrifft eben die Persönlichkeit. Zum Beispiel Darstelung von Daten, Verbindung der Person mit Aussagen ...
Der Datenschutz, wenn personenbezogene Daten zu einer Person ungerechtfertigt gespeichert und nicht gelöscht werden ...
Das Urheberrecht, wenn Werke (Bilder) ohne Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 16:19
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Welches Recht könnte fassen ?

Frage ist aber, ob die Daten nicht frei zugänglich waren. Waren diese bspw. in einem Nutzerprofil für jeden einsehbar, ist es natürlich auch ein wenig Mitschuld. Denn gerade im Netz sollte man mit solchen Daten IMMER vorsichtig umgehen.
Waren die Daten jedoch nur bestimmten Personen zugänglich, Moderatoren/Admins und somit in gewisser Weise vertraulich (dienten zur Sicherheit des Forums vor Doppel-accs, Volljährigkeit etc.), sieht das natürlich etwas anders aus. Dann hätte die Person die "geschützten" Daten veröffentlicht.

Aber selbst wenn die Daten frei zugänglich waren, heißt das natürlich nicht das man nun damit alles tun darf. Diffamierung, üble Nachrede usw. sind meiner Ansicht hier auch ausgeschlossen und können entsprechend verfolgt werden.

Also ob der Datenschutz verletzt ist, wäre eine Sache wie die Daten beschafft wurden. Ansonsten würde ich es strafrechtlich versuchen.

Und bei den Bildern ist es wohl unstrittig, da greift das Urheberrecht, also kann man Unterlassung und auch ggf. Schadensersatz (Lizenzanalogie) verlangen.
__________________
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