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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige ich hätte da eine Frage. Mal angenommen man hätte einen Artikel über eine Verkaufsplattform von einem Anbieter bestellt. In der Artikelbeschreibung stand das der Artikel vollfunktionsfähig sei und bisher nur auf Messen eingestetzt worden wäre und er hätte noch 1 Jahr Garantie. So, nun wäre der Artikel geliefert worden und der Käufer stellt fest, das der Artikel deffekt ist und außerdem kein Garantiebeleg beigelegt wurde. Der Käufer setzt sich per e-mail mit dem Verkäufer in Verbindung und bittet zunächst nur um die Nachsendung des Garantiebelegs, dieser reagiert nicht, auch bei der 2. e-mail reagiert er nicht. Der Käufer setz sich mit der Verkaufsplattform in Verbindung. Diese meinte, dass nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes, durch sie das Geld zurücküberwiesen werden könnte. Dies würde jedoch einige Wochen dauern. Der Käufer wartet ab und siehe da nach 4 Wochen wäre plötzlich das Geld auf dem Konto gutgeschrieben worden. Der Käufer setz sich noch einmal mit dem Verkäufer über e-mail in Verbindung und weist ihn darauf hin das Gerät in den nächsten Tagen zurück zu schicken. Keine Reaktion Nach einigen Tagen befindet sich eine Mahnung im Briefkasten. Der käufer hat allerdings am Tag zuvor das Gerät zur Post gebracht und an den Verkäufer zurückversendet. Der Käufer setz sich nochmal mit der Plattform in verbindung und fragt nach ob alles seine Richtigkeit hatte, dies wird bejaht. 2 Tage später kommt das Päkchen ungeöffnet mit der Aufschrift Annahme verweigert zurück. Der Käufer versuche den Verkäufer nun, da er den Mahnschrieb und somit auch die Telefonnumer hat telefonisch zu erreichen, allerdings ohne Erfolg. Dann würde er sich noch einmal mit der Plattform in Verbindung setzten, die ihm riet abzuwarten, das Päkchen aufzuheben und das immer noch alles richtig abgelaufen wäre und er ja versucht hätte das Päckchen zurück zu schicken. Zweieinhalb Wochen später erhält der Käufer einen Mahnbescheid vom Gericht. Nun die Frage hätte der Verkäufer überhaupt einen anspruch auf Zahlung?Und wie sollte sich der Käufer verhalten |
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| Dem Mahnbescheid widersprechen (ist relativ einfach). Die Frage die sich mir stellt, hat der Käufer Nachweise über seine Vorgehensweise und dass seine Aufforderungen tatsächlich beim Verkäufer angekommen sind. Bei Emails oder Telefonaten ist das relativ schlecht. Besser ist schon der Nachweis des zurückgekommen Pakets.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Würden Zeugen der Familie zählen, die die Telefonate mitbekommen haben und dabei waren als der artikel ausgepackt und in gebrauch genommen wurde? Was den Artikel angeht es hätte sich um eine Playstationkonsole gehandelt die deffekt war und ja angeblich voll funktionsfähig und mit 1 Jahr Garantie. |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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