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  #6 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 10:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: GEMA-Musik in eigenen, kommerziellen Musikvideos

Gue Frage Ich kenne solche Verträge leider nicht - würde mich aber wundern, wenn sowas nicht drin stehn würde
Und was die Verträhge angeht: Hier wird es wohl bestimmte Muster geben, die der jeweilige Vertragspartner nur noch absegnen muss - ähnlich AGBs.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 15:06
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: GEMA-Musik in eigenen, kommerziellen Musikvideos

Zitat:
[1.]Doch wie ständen die reelen Chancen einer Zweitverwertung? Wäre eine Einwilligung der Urheber überhaupt von Belang oder obläge es den Inhabern der Nutzungs- und Verwertungsrechte (Universal Music Group), einer Verwendung zuzustimmen oder diese abzulehnen?
Ob sie von Belang wäre, hängt meiner Ansicht von der Inhaberschaft der jeweiligen Rechte ab. Liegen diese bspw. beim Urheber oder beim Label, hier also bei Universal, wo es dann noch auf die Art ankommt. Also ob ein ausschließliches (exklusives) Recht vorliegt oder nur ein einfaches Nutzungsrecht. Bei ersteren Recht, wäre eine Erlaubnis beim Rechteinhaber, also bei Universal, einzuholen, nicht beim Urheber.

Zitat:
[2.] Würde es reichen, nur die GEMA-Abgaben abzuführen oder machten sich die Band und Person A u. Umständen strafbar?
Das kommt darauf an. Meines Wissens geht das auch über die GEMA, die haben auch extra Formulare für Musikvideos. Natürlich müsste das Werk auch im Gema-Repertoire vorhanden sein. Das betrifft meiner Ansicht jedoch nur die Verwendung des jeweiligen Musik-Werkes, nicht aber das Recht auf Herstellung (Verwendung des Werkes und Verbindung mit anderen Werken, hier ein Werk der Musik mit einem Filmwerk) eines "alternativen" Musikvideos und dessen Vertrieb (d.h. Verkauf), dieses Recht sollte eher mit dem Rechteinhaber abgeklärt werden. Denn der könnte ja bspw. darin eine Konkurrenz sehen oder gar eine Entstellung. Die Gema selbst entscheidet das nicht.

Zitat:
[3.] Wäre es wahrscheinlich, dass exklusive Abkommen zu Verwertungs-und Nutzungsrechten zw. der Band und dem Label bestehen, die solche Vorhaben unterbinden (zeitliche Sperren o.Ä.)?
Ein ausschließliches Nutzungsrecht ist - wie schon erwähnt - meist die Regel. Der Inhaber eines solchen Recht kann auch dem Urheber eines Werkes bestimmte "Rechte" versagen, bzw. unterlassung fordern, dazu gehört in der Regel auch das Vergeben von Rechten an Dritte. Das darf in einem solchen Fall nur der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts, nicht aber der Urheber.

Zitat:
[4.] Mit wem wären Verhandlungen aufzunehmen und wer hätte die Entscheidungshoheit?
Der Rechteinhaber, sofern er ein ausschließliches Recht besitzt. Liegt nur ein einfaches vor, der Urheber.

Zitat:
[5.] Würde der GVL in diesem Fall ein Rolle zuteil?
Kommt m.e. auf die bestehende Vertragslage an, in wie weit einzelne Leistungsschutzrechte abgeklärt sind.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 17:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 4
Standard AW: GEMA-Musik in eigenen, kommerziellen Musikvideos

Hey aaky und Styx,

vielen Dank für Eure Antworten. Die passen sehr gut ins Bild.
Heute morgen habe ich mit Universal und der GEMA telefoniert.
Später dann mit Dirk von Lowtzow, Sänger der Band Tocotronic.
Das Ergebnis: in diesem Fall besteht ein exklusiver Bandübernahme-
vertrag, der zwar eine gewisse künstlerische Autonomie gewähr-
leistet, dennoch sämtliche Verwertungs- und Nutzungsrechte
inklusive der Digitalvertriebsrechte an die Universal Music Group
bindet. Wir reden also einem Rechteinhaber, der die ausschließlichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte inne hat. Die Chancen einer
Rechteeinholung und damit einer Realisierung sind minimal, sofern
der zu erwartende generierte Umsatz nicht attraktiv genug
ist. Die nette Dame der entsprechenden Division stellte das
direkt klar.

Also nochmals danke für Euer erhellendes Feedback und
eine schöne Adventszeit.

Sebastian
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