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| Anzeige ich hoffe hier einige erhellende Infos zu dieser fiktiven Aufgabenstellung zu erhalten: Angenommen, Person A möchte selbst produzierte Musikvideos zu Songs einer Band vertreiben, die kommerziell erfolgreich ist (Universal Music Group) und zu denen schon Musikvideos publiziert wurden. Die Band ist einverstanden und möchte den kommerziellen Vertrieb "alternativer" Musikclips supporten. Die Zustimmung der Urheber bestände also schonmal. [1.] Doch wie ständen die reelen Chancen einer Zweitverwertung? Wäre eine Einwilligung der Urheber überhaupt von Belang oder obläge es den Inhabern der Nutzungs- und Verwertungsrechte (Universal Music Group), einer Verwendung zuzustimmen oder diese abzulehnen? [2.] Würde es reichen, nur die GEMA-Abgaben abzuführen oder machten sich die Band und Person A u. Umständen strafbar? [3.] Wäre es wahrscheinlich, dass exklusive Abkommen zu Verwertungs-und Nutzungsrechten zw. der Band und dem Label bestehen, die solche Vorhaben unterbinden (zeitliche Sperren o.Ä.)? [4.] Mit wem wären Verhandlungen aufzunehmen und wer hätte die Entscheidungshoheit? [5.] Würde der GVL in diesem Fall ein Rolle zuteil? Ich freue mich über Eure erleuchtenden Antworten! Schönen Gruß, Sebastian Geändert von paradosis (03.12.2008 um 23:55 Uhr). |
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| Zitat:
Wenn keine Verträge existieren interessiert das weder die GEMA noch irgendwelche anderen Verwertungsgesellschaften, da diese nur im Auftrag der Urheber tätig werden. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Erstmal vielen Dank für die Antwort. Da die Situation fiktiv ist, gibt es leider auch keine Band, die gefragt werden kann. Es handelt sich um eine Aufgabenstellung im Rahmen meines Aufbaustudiums. Schätzungen wären durchaus hilfreich. |
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| Zitat:
Entscheidend sind eventuell abgeschlossene Verträge, die die Verwertungsrechte beinhalten. Gibt es diese Verträge nicht, steht dem nichts entgegen, da die Band als Urheber selbst entscheiden kann, wer was veröffentlicht. Existieren solche Verträge sind durchaus Regelungen denkbar, die das Vorhaben ausschließen. In diesem Fall müssten sich die Vetragspartner einigen. Ein Dritter hat da nichts zu sagen. Ein Verstoß gegen Vertragsregelungen könnte für den Vertragspartner entsprechende Folgen haben (Schadensersatz ...)
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| Grazie mille! Im Zweifelsfall rufe ich morgen früh mal bei einem Label an und frage konkret nach. Gibt es denn übliche Klauseln für Plattenverträge, die solche Vorhaben generell ausschließen oder ist es tatsächlich von Fall zu Fall unterschiedlich. Gute Nacht, Sebastian |
| Tags: gema, gvl, musikclip, musikvideo, nutzungsrechte, zweitverwertung |
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