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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 23:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 2
Standard Transportschäden


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hallo,

folgendes Beispiel...............

mr.x verkauft von einem bekannten auktionshändler ein Fernseher.
mr.y nimmt an der auktion teil und gewinnt/kauft den Fernseher.

In der Auktion wurde von mr.x angegeben das man den Fernseher nur selbstabholen kann womit auch der Käufer mr.y einverstanden war (geboten und gewonnen). Mr.x hat nach auktions ende eine mail bekommen in dem mr.y schreibt das er den fernseher nicht selbsabholen kann sondern abholen lassen wird von einer bekannten Postlieferungsfirma. Mr.x hat dem unter folgenden bedingungen (mr.y muss sich darum kümmern und die kosten trägt mr.y selbst)
zugestimmt. Die Zahlung erfolgte per brief und das Gerät wurde im nachhinnein abgeholt. mr.x verpackte das packet mit einem zeugen ordnungsgemäß. Nach zwei tagen ruft mr.y mr.x an und erklärt das der fernseher kaputt sei und mr.x die schuld treffe, weil es nicht ordnungsgemäß verpackt wurde und fordert das Geld zürück.(Schaden am bildschirm, zersprungen)


Wie sieht hier die rechtslage aus zwischen mr.x und mr.y?


Vielen dank für die antworten im vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 23:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Transportschäden

Zitat:
Mr.x hat nach auktions ende eine mail bekommen in dem mr.y schreibt das er den fernseher nicht selbsabholen kann sondern abholen lassen wird von einer bekannten Postlieferungsfirma. Mr.x hat dem unter folgenden bedingungen (mr.y muss sich darum kümmern und die kosten trägt mr.y selbst)
Das wäre eine nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen, der beide zugestimmt haben. Das vorher "Nur Selbstabholung" vereinbart war spielt keine Rolle mehr.

Die Frage ist, wer jetzt das Risiko des Transports zu tragen hat.
Da Y sich um alles gekümmert hat, muss meiner Meinung nach auch Y das Risiko tragen (es sei denn X hätte gewerblich gehandelt, was ich mal ausschließen würde)
X müsste also nur nachweisen können, dass das Gerät ordnungsgemäß verpackt gewesen ist und vor dem Versand in ordnungsgemäßem Zustand war.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 00:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Transportschäden

wenn also mr.y sich um den transport gekümmert hat und mr.x beweisen könnte das vor der übergabe alles einwandfrei war trifft mr.x keine schuld?!

Vielen dank für deine schnelle antwort.....
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  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 10:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Transportschäden

Vorausgesetzt, X hat das Paket ordnungsgemäß verpackt. Also ein Tuch über die Scheibe und dann in einen passenden Karton wäre wohl nicht ausreichend, die originale Verpackung mit entsprechendem Verpackungsmaterial und dem Vermerk "zerbrechlich" schon.
Das wäre vielleicht streitbar
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