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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige angenommen A hat einen Artikel verkauft, doch der Käufer will nicht zahlen. Es würde sich hierbei um einen Betrag von 608,00€ handeln, die A haben will. Da A noch minderjährig wäre, hätte er das alles über den Namen seines Vater laufen lassen. Es ist schon fast ein Monat her, nachdem A den Artikel verkauft hat. Es würde sich dabei um ein Laptop handeln, den A über eBay verkauft hätte. Das Problem ist jetzt, dass sein Vater einfach nur zu faul wäre, um zu einem Anwalt zu gehen und A dies nun wirklich ankotzt... mit As Vater könnte man auch nicht in Ruhe reden, er stellt grundsätzlich auf Sturr und meckert. Zwar hätte As Vater eine Rechtschutzversicherung, die über den Namen von As Vater läufen würde, doch As Vater will sich darum nicht kümmern. Wäre es möglich, dass sogar die Mutter von As Vater diese Rechtschutzversicherung in anspruch nehmen könnte um A zu helfen? Nun meine Frage: Könnte A das nun selbst als Minderjähriger in die Hand nehmen? Was könnte er tun? Und wie? Ich wäre wirklich über jede gescheite Antwort erfreut. MfG Matjoe Geändert von Matjoe (04.12.2008 um 15:01 Uhr). |
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| Da würde ich nur sagen: Dumm gelaufen Der einzige, der hier Ansprüche geltend machen kann ist nun mal der Vertragspartner, und das ist rein rechtlich gesehen der Vater. Im Endeffekt muss der Erziehungsberechtigte dem Vertrag zustimmen, damit der Vertrag rechtlich gültig wird. Meine persönliche Empfehlung: Wenn das Teil noch nicht verschickt ist, sollte A den Vorgang vergessen. Wenn es schon verschickt ist und Eigentum von A war (müsste nachgewiesen werden) kann A wegen ungerechtfertigter Bereicherung das Teil wieder zurück verlangen - und dann alles vergessen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Da gibt es die Haftung der Eltern, wenn das Kind minderjährig ist. Ebenso kannst Du in diesem Fall eine Betrugsanzeige erstatten.
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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