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  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 16:09
Benutzer
 
Registriert seit: 16.05.2007
Beiträge: 36
Standard Apple's i


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Hallo Leute!

Ich wollte mal nachfragen, wie es mit dem Urheberrecht des i's steht, welches Apple z.B. beim iPod oder iPhone benutzt. Darf man eigenen Produkten ebenfalls ein i vor setzen? Und wie ist es, wenn man ein Produkt herausgeben will, das genauso wie ein Produkt von Apple heißt? Alos beispielsweise iBook?

MfG .wired
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  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 17:10
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Apple's i

Ist eine Frage der Verwechslungs- oder Verwässerungsgefahr, bspw. wenn ein Dritter denken könnte, dass mein Produkt von Apple stammt oder damit in Verbindung stünde oder man einfach versucht den Ruf einer bestehenden Marke auszubeuten.

Das könnte hier m.E. durchaus der Fall sein. Zwar ist das "i" vor einem Namen nicht geschützt, aber die Kombination machts, insbesondere wenn es sich um Technik handelt. Denn iPod, iBook, iMac usw. sind allesamt sehr bekannte Marken und jeder verbindet mit dem voranstehenden "i" im Grunde Apple.

Mit Urheberrechten hat das auch recht wenig zu tun, das sind Markenrechte die hier geltend gemacht werden. Einen gleichen Namen für ein gleichartiges Produkt zu verwenden, also iPhone für ein Handy, ist nicht erlaubt, sofern entsprechende Markenrechte bestehen. Bei Produkten von Apple ist davon auszugehen, selbst wenn diese nicht eingetragen sind, reicht hier schon die Bekanntheit meist aus um einen Schutz zu begründen.

Und je bekannter eine Marke, umso größer ist die Schutzwirkung, auch auf andere Arten von Waren und Dienstleistungen und m.E. auch vor "Abwandlungen"

Genaueres findet sich hier, auch was passieren kann wenn man diese Rechte verletzt (Absatz 2):

http://bundesrecht.juris.de/markeng/__14.html
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