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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 06.12.2008, 22:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 16
Unglücklich Ich fall ja wohl um


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Gesetz den Fall , eine unterschrieb mal eine Abmahnung - und dann "fühlt sich die/der Mandat/in beleidigt" , und ein Anwalt würde schreiben , he ich will jetzt aber die 2.500 € Vertragsstrafe .
Und der Gegner würde schreiben , mir doch egal warum sie /er sich beleidigt fühlt , es ist ja nicht verboten ein Thema aus einem anderen Forum zu verlinken , ich zahle sicher nichts .

Dann , gesetzt den Fall käme eine Weile nichts und dann ohne mir nix dir nix wurde ein Mahnbescheid !!!! beantragt - ohne Richterspruch und das sogar weil Mandantin sich vielleicht 2 x beleidigt fühlt - gleich über 2 x 2.500 € .....

Könnte man sowas theoretisch machen ?
__________________
Herzliche Grüße ,

Heidi
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  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2008, 22:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ich fall ja wohl um

Wenn man eine Abmahnung (eigentlich genauer die damit verbundene Unterlassungserklärung) unterschreibt, muss man eben aufpassen, dass man den abgemahnten Sachverhalt unterlässt. Tut man das nicht, muss man zahlen - und das für jeden Fall(!) den "vereinbarten" Betrag. Dazu ist auch kein Richterspruch notwendig, schließlich hat man selbst bereits bestätigt, dass man zahlt, wenn man den Sachverhalt nicht unterlässt.

Deswegen sollte man sich zum einen zweimal überlegen, ob man Unterlassungserklärungen ungeprüft unterschreibt, zum anderen sollte man tunlichst vermeiden, etwas ähnliches nochmal zu tun.

Wenn man der Meinung ist, die Kosten wären ungerechtfertigt, muss man eben widersprechen, alles andere wird dann eventuell vor Gericht geklärt, wenn man sich nicht einigen kann.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 06.12.2008, 23:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 16
Standard AW: Ich fall ja wohl um

Danke sehr für die schnelle Anrwort .
__________________
Herzliche Grüße ,

Heidi
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