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| Zitat:
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| Heißt das, daß es für einen Anwalt relativ viel Aufwand wäre, die Daten herauszubekommen? Was müßte er tun, um vom Provider Auskunft zu bekommen? Wäre es leichter, wenn er den Staatsanwalt einschalten würde? Geht die Staatsanwaltschaft einer "privaten" Verleumdung überhaupt nach? Gruß Flipper |
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| Eine "private" Verleumdung gibt es nicht, da Verleumdung ein Tatbestand des Strafrechts ist. Deshalb muss die Staatsanwaltschaft dem nachgehen. Auch begründet ja nur ein Straftatbestand die Herausgabe der Daten. Der Anwalt würde also sowieso gar nichts an Daten vom Provider bekommen, dass müssten alles die Ermittlungsbehörden machen, der Anwalt könnte dann im Zuge der Akteneinsicht an die Daten kommen. Und da das alles nur für Deutschland gilt, müsste man sehen, welche rechtlichen Regelungen dazu in den anderen Ländern bestehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wenn Server, Domain und alle sonstigen Daten über den Betreiber nur auf Adressen im Ausland verweisen, halte ich den Gang zu einen deutschen Anwalt für rausgeschmissenes Geld. Zitat:
Der Anwalt könnte für Dich auch einen Strafantrag stellen, was Du aber auch selbst machen kannst. Zitat:
Zitat:
Und für eine UNO-Resolution recht der Tatbestand wahrscheinlich nicht. |
| Tags: auskunftsanspruch |
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