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  #6 (permalink)  
Alt 08.12.2008, 20:01
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Verleumdung

Zitat:
Wie würde ein Anwalt in diesem Fall vorgehen? Strafrechtlich oder zivilrechtlich?
Gibt gewiss Auskunftsansprüche, bspw. nach der StPO (§§ 100g und 100h fallen mir da ein), frage ist eben wie viel einem die Sache wert ist.
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 00:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Verleumdung

Heißt das, daß es für einen Anwalt relativ viel Aufwand wäre, die Daten herauszubekommen? Was müßte er tun, um vom Provider Auskunft zu bekommen?
Wäre es leichter, wenn er den Staatsanwalt einschalten würde? Geht die Staatsanwaltschaft einer "privaten" Verleumdung überhaupt nach?
Gruß
Flipper
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  #8 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 10:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verleumdung

Eine "private" Verleumdung gibt es nicht, da Verleumdung ein Tatbestand des Strafrechts ist. Deshalb muss die Staatsanwaltschaft dem nachgehen. Auch begründet ja nur ein Straftatbestand die Herausgabe der Daten.
Der Anwalt würde also sowieso gar nichts an Daten vom Provider bekommen, dass müssten alles die Ermittlungsbehörden machen, der Anwalt könnte dann im Zuge der Akteneinsicht an die Daten kommen.
Und da das alles nur für Deutschland gilt, müsste man sehen, welche rechtlichen Regelungen dazu in den anderen Ländern bestehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #9 (permalink)  
Alt 14.01.2009, 20:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Verleumdung

Wenn Server, Domain und alle sonstigen Daten über den Betreiber nur auf Adressen im Ausland verweisen, halte ich den Gang zu einen deutschen Anwalt für rausgeschmissenes Geld.

Zitat:
Wie würde ein Anwalt in diesem Fall vorgehen? Strafrechtlich oder zivilrechtlich?
Er könnte eine Unterlassngsaufforderung an den Betreiber schicken, die er wahrscheinlich ignorieren wird (wenn sie überhaupt ankommt). Vielleicht stellt der Verletzer sie sogar auf seine Seite und macht sich darüber lustig.

Der Anwalt könnte für Dich auch einen Strafantrag stellen, was Du aber auch selbst machen kannst.

Zitat:
Wie stünden die Erfolgschancen?
Sie sind IMHO gleich NULL. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Zitat:
Könnte man den Provider zwingen, die Daten über diese Internetseite (also wer sie angemeldet hat) herauszugeben?
Das hängt vom Recht des Landes ab, in dem der Provider residiert. Wenn es dem Verletzer dafür von vorne herein geht, seine Identität zu verschleiern, wird er sich wahrscheinlich den "richtigen" Provider im "richtigen" Land aussuchen.

Und für eine UNO-Resolution recht der Tatbestand wahrscheinlich nicht.
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