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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 07.12.2008, 17:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 2
Standard Kommerzielle "Umsonst"-Kommunikationsplattformen: AGB VS Nutzungsregeln


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Hallo zusammen,

im Internet tummeln sich ja allerlei kommerzielle soziale Netzwerke und noch mehr kommerzielle Foren, die für die Nutzer meist völlig kostenlos sind. (Ich werfe jetzt einfach mal die sozialen Netzwerke und die "normalen" Foren in einen Topf, da für mich die sozialen Netzwerke auch nur Foren mit mehr Features sind.)

Bei meiner Recherche bin ich zu folgender Erkenntnis gekommen: Sehr viele dieser kommerziellen Umsonst-Angebote haben eigene AGB, in welchen die Nutzungsregeln juristisch korrekt fest verankert sind. Einige wenige, aber durchaus sehr namhafte Betreiber verzichten hingegen völlig auf AGB und verlangen vom Nutzer eine Einwilligung in die Nutzungsregeln, die meist sehr umgangsprachlich formuliert sind (wie auch die Regeln dieses Forums hier ).

Inwieweit werden - juristisch betrachtet - schlichte Nutzungsregeln von "aufwendigen" AGB abgegrenzt?
Werden schlichte Nutzungsregeln nicht auch wie AGB vor Gericht behandelt, da sie ja im Grunde dasselbe Ziel haben (können)?
Inwieweit ist es für einen kommerziellen Betreiber einer solchen Kommunikationsplattform ratsam, eigene AGB zu haben? (Ich weiss bereits, dass ohne AGB das BGB herangezogen wird. AGB selbst dienen i.d.R. dazu, den Spielraum, welchen das Gesetz lässt, zum Vorteil des Verwenders zu gestalten.)

Zusatzfrage, da es ja um "Umsonst"-Angebote geht:
Inwieweit ist ein Plattformbetreiber ohne AGB zur Leistung verpflichtet (Aufrechterhaltung des Betriebs, Löschung des Nutzer-Accounts etc)? Er bekommt vom Nutzer ja im Grunde keine direkte Gegenleistung (Geld, usw.).

Ich hoffe ihr könnt helfen, etwas Klarheit ins Dickicht zu bringen.

Geändert von Spex (07.12.2008 um 17:20 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 07.12.2008, 18:05
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Kommerzielle "Umsonst"-Kommunikationsplattformen: AGB VS Nutzungsregeln

Ich würde da eigentlich keinen großen Unterschied machen. Wie das Kind nun heißt, kann ja egal sein, wichtig ist es meiner Ansicht das es sich dabei um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen handelt. Denn im § 305 Abs. 1 BGB heißt es ja auch:

Zitat:
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, ....
Handelt es sich bei den Nutzungsbedingungen um solche Vertragsbedingungen, könnten sie durchaus wie AGB behandelt werden. Warum die Wirkung auch rein vom Namen abhängig machen der obendrüber steht?

Wenn ich in meinen Nutzungsbedingungen schreibe, dass Beleidigungen und Doppelaccounts verboten sind, ist das ja durchaus eine Vertragsbedingung für die Nutzung eines Angebots. Einen Verstoß kann ich entsprechend ahnden. Wobei man hierfür m.E. auch nicht unbedingt eine vertragliche Grundlage braucht, denn auch im Web gibt es ein "Hausrecht". Zumal man als Betreiber in bestimmten Fällen auch dazu gezwungen ist etwas zu löschen, wenn beispielsweise offensichtliche Rechtsverletzungen vorliegen. Das man dann auch gleich den ganzen Account löscht, ist da wohl auch drin.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.12.2008, 18:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Kommerzielle "Umsonst"-Kommunikationsplattformen: AGB VS Nutzungsregeln

ok, im Grunde sehe ich das auch so.

So einfach scheint es mir aber dann doch nicht zu sein. Wenn man Nutzungregeln gleich wie AGB behandelt werden ja auch die gleichen (gesetzlichen) Anforderungen an Nutzungregeln gestellt. Das heißt: Transparenz, Verständlichkeit, Einklang mit dem Gesetz, zur Sicherheit eine salvatorische Klausel, etc, etc. Und schon wären wir wieder bei den AGB angelangt. Und für die kann man abgemahnt werden, falls etwas nicht in Ordnung ist (!).

Was kann man einem mittelgroßen sozialen Netzwerk bzw. Forum, das gewerblich betrieben wird, denn nun raten. AGB erstellen lassen (hohe Kosten) und diese pflegen (noch mehr Kosten), einfache Nutzungsbestimmungen aufsetzen (Gleichstellung zu AGB?!) oder einfach gar keine Regeln aufstellen. Letztere Option wäre ja laut deiner Argumentation durchaus denkbar, da der Betreiber ohnehin das Hausrecht hat, also im Rahmen des Gesetzes, tun und lassen kann, was er möchte. AGB wären demnach ohnehin weitgehend überflüssig.

tjo?!
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