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| Anzeige Muss man die Blogersteller dazu zwingen ein Impressum zu haben? Und wie sieht es mit den Nutzbedingungen aus? Muss man diese Formulieren, damit man nicht abgemahnt wird, wenn man zB die Registrierung eines Nutzers löscht? Ich hoffe, das ist verständlich gefragt MfG |
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| Zitat:
Wenn ja, muss man da meiner Ansicht wohl niemanden zu einem Impressum zwingen, das tut das TMG schon. Denn auch Blogs fallen m.E. unter die Impressumspflicht. Somit muss sich der Nutzer so oder so eins zulegen. Doch kann es durchaus nicht schaden diese darauf hinzuweisen. Das man hier Haftungspflichten vergleichbar mit denen eines Forenbetreibers hat, ist wohl schwer vorzustellen, denn im Gegensatz zu einem Forum, treibt man sich hier ja nicht täglich auf den Blogs rum, bzw. hat auch keine Eingriffsfunktion. Man kann also nichts ändern bzw. löschen. Alles andere sollte mit Hilfe der AGB geregelt werden. Plant man einen gewerbliches Angebot, sollte man da einen Anwalt zu Rate ziehen.
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| Also sollte man, um sich abzusichern, sowas formulieren wie hier: http://www.blogger.com/terms.g ? Könnte man in Schwierigkeiten geraten, wenn man von bekannten Bloghostern die Nutzbedingungen auf die eigenen Bedürfnisse abändert? Also wenn man nur die eigene Domain einsetzt und den Rest so lässt, muss man wohl mit Abmahnungen rechnen oder? Was müsste alles in so einer Nutzbedingung drinstehen? Danke für bisherige Antworten MfG |
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