Rechtsberatung
Jan Engel Frage & Antwort Fotolia.com

Unsere Empfehlung
E-Book Die Rechtssichere Website


Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Onlineauktionen

Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 08.12.2008, 23:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Ebay-Kauf - Preis für Verkäufer zu gering?


Anzeige

Guten Abend,

nehmen wir mal folgendes an

Ich kaufe bei einem Online-Auktionshaus einen Artikel. Die Auktion lief 7 Tage, ich war zum Schluss Höchstbieter und habe den Zuschlag erhalten. Die Artikel war sehr günstig.

Unmittelbar nach der Auktion erhalte ich vom Verkäufer eine Mail mit dem Hinweis, dass seine Mutter, welche die Auktionen für ihn eingestellt haben soll, den falschen Artikel eingestellt hätte. Der mir verkaufte Artikel sei schon vor einem halben Jahr verkauft worden.

Da der Artikel sehr günstig war, will ich ihn natürlich auch zu diesem Preis haben.

Was könte man in diesem Fall machen, bzw. welche Ansprüche hätte man hier ?

Kann der Verkäufer aus diesem Verkauf raus mit dieser Behauptung ?

Gruß und Danke für eure Antworten.
Mit Zitat antworten



  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 23:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Ebay-Kauf - Preis für Verkäufer zu gering?


Hat von den 57 Lesern wirklich nicht einer eine Ahnung, wie das rechtlich aussieht?

Kann doch nicht sein, oder? :-?
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 14:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Ebay-Kauf - Preis für Verkäufer zu gering?


Sicherlich hat bestimmt jemand Ahnung, nur erwartest du, das hier alle sofort springen ... ? Etwas Geduld soll soviel ich weiß eine positive Eigenschaft sein. Aber egal ...

Das ist ein Standardfall, zu dem man sogar bei ebay Informationen findet.

Es ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Der Verkäufer muss eigentlich liefern. Kann er das aus objektiven Gründen nicht (weil es die Ware nicht gibt) kann er nach §275 BGB zurücktreten, macht sich damit aber unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Allerdings könnte auch ein Erklärungsirrtum vorliegen (Verkäufer wollte das gar nicht verkaufen), dann gäbe es keinen Vertrag. Hier könnte (und wird) man dem Verkäufer aber Prüfungspflichten vorhalten - damit dürfte er also kaum rauskommen.

Wie das mit dem Schadensersatz aussieht kommt darauf an, wie es weitergeht:
- der Verkäufer besorgt die Ware und liefert. Dann muss er dem Käufer nichts erstatten (bleibt aber auf eventuellen Mehrkosten sitzen)
- der Verkäufer erklärt er kann nicht liefern und bezahlt dem Käufe eine Differenz, damit der sich den Artikel woanders (für mehr Geld) kauft
- der Käufer nimmt den Rücktritt an und will nur die vergeblichen Aufwendungen haben ..
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 21:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Ebay-Kauf - Preis für Verkäufer zu gering?


Hallo,

ermal vielen Dank für die Antwort. Hab ich mir auch schon so gedacht.

Schönen Abend noch
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 23:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Ebay-Kauf - Preis für Verkäufer zu gering?


Setze auf jeden Fall eine Frist zu lieferen bzw. zu bezahlen.

Melde diesen Fall an Ebay Sycherheitsteam, vielleicht liegen schon solchä Fälle bei Ebay (gegen diesen Verkäufer vor).

Ich persönlich hatte auch "ähnliche" Fälle. Freitag Abend, kaum jemand bei Ebay (in meine Kategorie) und dann passierte es. Gekauft für 70 Euro (der Gewünschte Preis des Verkäufers wäre aber 100 Euro). Er wollte nich liefern, hat sich Geschichten ausgedacht... Wir konnten uns einigen, das er mir 20 Euro erstattet und ich vom Kaufpreis zurücktrette.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ebay Kauf Luise Onlineauktionen 1 30.06.2008 00:33
Kauf bei Ebay StudentKL Onlineauktionen 10 31.08.2007 11:14
Ebay Kauf milena007 Onlineauktionen 3 30.07.2007 13:14
Ebay Account kauf Lolli Onlineauktionen 1 12.07.2007 13:28
Irrtum im Preis beim Verkäufer reissich Onlineauktionen 1 10.06.2005 21:48



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:50 Uhr.



SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11