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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Guten Abend, nehmen wir mal folgendes an Ich kaufe bei einem Online-Auktionshaus einen Artikel. Die Auktion lief 7 Tage, ich war zum Schluss Höchstbieter und habe den Zuschlag erhalten. Die Artikel war sehr günstig. Unmittelbar nach der Auktion erhalte ich vom Verkäufer eine Mail mit dem Hinweis, dass seine Mutter, welche die Auktionen für ihn eingestellt haben soll, den falschen Artikel eingestellt hätte. Der mir verkaufte Artikel sei schon vor einem halben Jahr verkauft worden. Da der Artikel sehr günstig war, will ich ihn natürlich auch zu diesem Preis haben. Was könte man in diesem Fall machen, bzw. welche Ansprüche hätte man hier ? Kann der Verkäufer aus diesem Verkauf raus mit dieser Behauptung ? Gruß und Danke für eure Antworten. |
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| Sicherlich hat bestimmt jemand Ahnung, nur erwartest du, das hier alle sofort springen ... ? Etwas Geduld soll soviel ich weiß eine positive Eigenschaft sein. Aber egal ... Das ist ein Standardfall, zu dem man sogar bei ebay Informationen findet. Es ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Der Verkäufer muss eigentlich liefern. Kann er das aus objektiven Gründen nicht (weil es die Ware nicht gibt) kann er nach §275 BGB zurücktreten, macht sich damit aber unter Umständen schadensersatzpflichtig. Allerdings könnte auch ein Erklärungsirrtum vorliegen (Verkäufer wollte das gar nicht verkaufen), dann gäbe es keinen Vertrag. Hier könnte (und wird) man dem Verkäufer aber Prüfungspflichten vorhalten - damit dürfte er also kaum rauskommen. Wie das mit dem Schadensersatz aussieht kommt darauf an, wie es weitergeht: - der Verkäufer besorgt die Ware und liefert. Dann muss er dem Käufer nichts erstatten (bleibt aber auf eventuellen Mehrkosten sitzen) - der Verkäufer erklärt er kann nicht liefern und bezahlt dem Käufe eine Differenz, damit der sich den Artikel woanders (für mehr Geld) kauft - der Käufer nimmt den Rücktritt an und will nur die vergeblichen Aufwendungen haben ..
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Setze auf jeden Fall eine Frist zu lieferen bzw. zu bezahlen. Melde diesen Fall an Ebay Sycherheitsteam, vielleicht liegen schon solchä Fälle bei Ebay (gegen diesen Verkäufer vor). Ich persönlich hatte auch "ähnliche" Fälle. Freitag Abend, kaum jemand bei Ebay (in meine Kategorie) und dann passierte es. Gekauft für 70 Euro (der Gewünschte Preis des Verkäufers wäre aber 100 Euro). Er wollte nich liefern, hat sich Geschichten ausgedacht... Wir konnten uns einigen, das er mir 20 Euro erstattet und ich vom Kaufpreis zurücktrette. |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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