Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > E-Commerce

E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 15:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1
Standard Widerruf wenn Ware nach 7 Tagen defekt?


Anzeige
Angenommen, man bestellt eine Kaffemaschiene bei einem Internethändler. Die Maschiene läuft die erste Woche einwandfrei, und wird auch fleißig benutzt, weshalb sie ja auch gekauft wurde. Nun stellt die Kaffemaschiene nach einer Woche ihren Dienst ein. Kompletter Ausfall. Man reinigt das Gerät, schickt es beim Internethändler wieder ein und macht von seinem Widerrufsrecht gebrauch.


-Darf der Internethändler trotzdem fuer angebliche Reinigungskosten 30 € von der Erstattungssumme abziehen?

-Oder ist man an dieser Stelle mit einer Reklamation besser beraten?
Und wenn ja, hat man dann Anspruch auf ein Neugerät, oder muss man bereits ein repariertes Gerät akzeptieren? Und wie lange darf so eine Reperatur maximal dauern?

Vielen Dank schon mal im Vorraus!

Geändert von peterpolska (09.12.2008 um 15:19 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 17:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Widerruf wenn Ware nach 7 Tagen defekt?

Zitat:
-Darf der Internethändler trotzdem fuer angebliche Reinigungskosten 30 € von der Erstattungssumme abziehen?
De rdürfte sogar noch mehr abziehen. Denn bei einer Verwndung vor dem Widerruf kann Wertersatz gefordert werden. Der Widerruf ist bei einem Defekt nach Nutzung also denkbar unglücklich.
Zitat:
Oder ist man an dieser Stelle mit einer Reklamation besser beraten?
Auf jeden Fall, denn ist ja eigentlich das, was der Grund ist. Nicht der Widerruf nach Fernabsatzvertrag sondern ein sachmangfel des Gerätes. Und der Sachmangel hat mit dem Widerruf eigentlich nichts gemeinsam.
Zitat:
Und wenn ja, hat man dann Anspruch auf ein Neugerät, oder muss man bereits ein repariertes Gerät akzeptieren?
Der Verkäufer hat das Recht zur Nachbesserung. Das schließt die Variante Reparatur, glichwertiges(!) Austauschgerät oder Neugerät ein. Die Entscheidung liegt (bis zu 2 Nachbesserungen wegen dem gleichen Grund) beoim Verkäufer.
Zitat:
Und wie lange darf so eine Reperatur maximal dauern?
Dafür gibt es keine rechtliche Aussage, da dies immer vom Einzelfall abhängig ist (ist der Verkäufer Hersteller oder nur Zwischenhändler, ist das Teil reparierbar und wenn ja von wem ....). Ist es dem Käufer zu lange, kann er klagen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Widerruf nach Laptopkauf mit Wertminderung fridolin E-Commerce 5 02.04.2008 13:35
Als neu verkauft, Ware defekt. Mine Me Onlineauktionen 1 19.02.2008 21:08
Datenschutzvergehen im Ausland, wenn nach TMG korrekt? Preuki Internationales Privatrecht 10 11.07.2007 12:36
Widerruf nach FernAbsG trommelman E-Commerce 1 12.05.2005 23:05



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:00 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46