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| Anzeige -Darf der Internethändler trotzdem fuer angebliche Reinigungskosten 30 € von der Erstattungssumme abziehen? -Oder ist man an dieser Stelle mit einer Reklamation besser beraten? Und wenn ja, hat man dann Anspruch auf ein Neugerät, oder muss man bereits ein repariertes Gerät akzeptieren? Und wie lange darf so eine Reperatur maximal dauern? Vielen Dank schon mal im Vorraus! Geändert von peterpolska (09.12.2008 um 15:19 Uhr). |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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