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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 12:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
Standard Abmahung bei Kaufwunsch?


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Wenn man 20 Mails an Autofirmen sendet, um sich nach einem
Gebrauchtwagen zu erkundigen, ist das SPAM?

Wenn man 10.000 Faxe oder Emails an Immobilienmakler sendet,
um sich nach besonders günstigen Eigentumswohnungen zu
erkundigen, ist das Spam?

Wenn man selbst in dieser Anfrage nichts anbietet, sondern
nur als KÄUFER, der wir sind, auftritt, kann das als Spam
ausgelegt werden?

Besten Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 14:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Abmahung bei Kaufwunsch?

Zitat:
Wenn man 20 Mails an Autofirmen sendet, um sich nach einem
Gebrauchtwagen zu erkundigen, ist das SPAM?
Wenn die Kontaktdaten (Email) dafür gedacht ist, nicht, ansonsten ja (wenn man sich die Mail-Adressen also irgendwoo besorgt)
Bei 20 Firmen würde ich konkretes Interesse an einem Kauf bejahen.
Zitat:
Wenn man 10.000 Faxe oder Emails an Immobilienmakler sendet,
um sich nach besonders günstigen Eigentumswohnungen zu
erkundigen, ist das Spam?
Hier würde ich ein ernsthaftes Interesse verneinen, da es nicht möglich wäre, 10.000 Antworten zu beurteilen. Es wird also nicht wirklich darauf abgezielt, dass die angeschriebenen auch antworten.
Zitat:
Wenn man selbst in dieser Anfrage nichts anbietet, sondern
nur als KÄUFER, der wir sind, auftritt, kann das als Spam
ausgelegt werden?
Ja. Denn hierbei handelt es sich um die Abgabe eines unaufgeforderten Angebots ("Wir kaufen alles ...") und nicht um ein Interesse an einem Angebot.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 17:54
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Abmahung bei Kaufwunsch?

Ob etwas "Spam" ist oder nicht, ist m.E. nicht von der Menge abhängig. Wenn man will, kann auch schon eine einzige Zusendung als "Spam" angesehen werden, was aus meiner Sicht auch logisch ist, denn man selbst erhält in der Regel immer nur eine Zusendung.

Es ist viel mehr eine Frage ob die Zusendung eine unzumutbare Belästigung ist und eine Werbung ist. Das ist hier wohl weniger der Fall. Eine Anfrage von A an B, ob B etwas zu verkaufen hat, ist wohl für B weniger unzumutbar, denn etwas zu verkaufen ist ja sein Ziel.

Außerdem dürfte es hier wohl schwer fallen ein Wettbewerbsverhältnis herbei zu zaubern, wenn es sich beim Absender um einen Privaten handelt. (Zumindest für § 7 UWG als Grundlage)

Kommen diese Anfragen jedoch jeden Tag, sieht es m.E. aber auch schon wieder anders aus. Ferner natürlich auch auf den jeweiligen Inhalt. Ergo: Ist immer ne Frage des Einzelfalls und des Inhalts, wie ich finde. So pauschal kann man das nie sagen.
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