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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige versuche hier einen Grenzfall zu beschreiben, in der Hoffnung, dass es noch einer ist...: Wenn eine URL folgendermaßen lauten würde: http://***-und-***-achillessehnen-kn....over-blog.de/ *** wäre dabei der Markenname, ***. die Antibiotikaklasse und dahinter die möglichen Nebenwirkungen, also nur die 2 Wörter achillessehnen- knorpelschaden... Inhalte der Seite würden dazu dienen Menschen zu warnen vor den möglichen Risiken, zudem wären eine Reihe mehr oder weniger subtiler Verdächtigungen der Verschleierung seitens der Pharmaindustrie in Berichten enthalten, jedoch keine direkte Verunglimpfung. Wäre die Erwähnung des Markennamens in der URL erlaubt, bzw. müsste bei Bekanntwerden mit einem etwaigen Verfahren gerechnet werden ? Gibt es Erfahrungen darüber, ob in der Regel eine Abmahnung oder Verfügung einem direkten Verfahren vorausgeht ? Danke im Voraus für die Rückmeldungen |
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| Meiner Meinung nach ja, da hier die Verwendung der Marke nicht entsprechend dem Zweck erfolgt und letztendlich zweifelhafte, meistens unbestätigte Informationen in Verbindung mit der Marke dargestellt werden. Hier würde ich vielleicht weniger Markenrecht als relevant sehen, sondern eher mögliche Rufschädigung. Man sollte in solchen Zusammenhängen immer sehr gute, beweisbare Belege haben.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Es wäre interessant zu wissen, ob es da Erfahrungswerte gibt was mögliche Konsequenzen anbelangt. Eine Abmahnung kostet nichts ? Würde ein bedeutender großer Pharmakonzern "nur" eine Einstellung der Seite erzwingen oder /und gleich ein Verfahren wg Rufschädigung einleiten ? Nahezu unbeantwortbare Fragen ich weiß, aber zumindest wäre es nicht das Interesse des Konzerns, dass um diese Nebenwirkungen viel Wind gemacht würde, in Form eines Prozesses auf den die Öffentlichkeit auch aufmerksam würde.... |
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Mal wieder ein Retter der Welt Wenn es sich um Arzneimittel handelt, sind die Hersteller verpflichtet, auf Nebenwirkungen selbst hinzuweisen. Somit wäre ein solcher Hinweis nichts anderes als die Bekanntgabe einer bereits bekannten Tatsache. Was sollte das also nützen? Wenn die Nebenwirkungen nicht bekannt gegeben werden, dürfte der Nachweis, dass die tatsächlich davon kommen, sehr schwer werden. Somit würde ich eine "private Plattform" als den völlig falschen Weg sehen. Es gibt genügend Stellen, die das prüfen können und die keine rechtlichen Schritte befürchten müssen (zum einen, weil es deren Aufgabe sein könnte, sich darum zu kümmern, zum anderen, weil sie die entsprechenden Mittel und Möglichkeiten für Recherchen haben und durch professionellen Schutz vor Übergriffen bewahrt werden). Und informieren kann sich jeder, den es angeht, inzwischen schon selbst. Wer Medikamente nimmt sollte sich eben die Beipackzettel durchlesen ... Das gilt natürlich alles nur für deutsche Unternehmen. Bei Unternehmen aus dem Ausland stellt sich das alles anders dar - nicht ohne Grund ist meines Wissens privat die Einfuhr von Arzneimitteln in D verboten.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Es gibt Retter der Welt, die durch eine Medikamentenklasse verkrüppelt wurden und JEDEN Tag neue Opfer kennenlernen, die nach Einnahme von wenigen dieser Pillen für Wochen, meistens Monate und zu oft lebenslange Schäden am Bewegungsapparat erfahren. Diese Menschen erhalten vorher von den Ärzten keinen Hinweis auf die Risiken und lesen im Beipackzettel lediglich von den Möglichkeiten einer Tendinitis und des Risikos eines Risses v.a. der Achillessehnen. Nichts aber von zum Teil drastischen irreversiblen Schädigungen des kompletten Sehnen-Bänder, Muskel- und Gelenkapparates. Diese Leute wären glücklich sie hätten nur Risse und Entzündungen der Achillessehnen ! Und wer glaubt, dass ein Arzneimittel in D sicher sein muss ist meiner Ansicht nach schlichtweg naiv, zumal in D die letzte Arzneimitteltestphase sogar noch OFFIZIELL die ersten Jahre der Markteinführung andauert, wobei die resultierenden Erfahrungen dann als aussagekräftigste Studie dienen. Insofern ist man die ersten Jahre bei einem Erstanbieterprodukt IMMER auch Testkanninchen. Es gibt UAW, welche definitiv nicht auf dem Beipackzettel stehn wie eine Vielzahl an Fällen belegt, wer sich beschäftigt kann locker schnell mal 5 Medikamente aus dem Ärmel schütteln, die schon vom Markt sind, eben wegen schwerster UAW welche nicht deklariert waren. Ferner als weltfremd sehe ich die Annahme, dass eine zuständige Bundesbehörde zuverlässig recherchiert, nachhakt und Sanktionen erteilt. Wer das denkt weiß nicht um die Macht der Pharmariesen! Und das war nur meine persönliche Meinung |
| Tags: abmahnung, domain, markenname, url |
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