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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Der K hat bei V eine Ware gekauft, der V beschreibt den Zustand als gut. Nach erhalt der Ware stellt der K fest. Das die Ware nicht funktioniert und auch sehr dreckig ist. Der K informiert den V der V sagt. Die ware hat er nur auf fotos gesehen und bietet die Reinigung des Gerätes an (die Kosten für Versand, trägt aber der Käufer). Der K will vom Kaufvertrag zurücktretten und hat in zwischen den V negativ bewertet. Nun denk der K ich habe doch die schöne PayPal Schutz.... Der K schreibt an PayPal die Warenbeschreibung und stellt Angrag auf Käuferschutz.. Nun antwortete PayPal: Guten Tag, YYYYYYYYYY! Bitte lassen Sie sich ein Dokument von einer dritten unabhängigen Partei austellen, von einem Händler, Sachverständigem oder einer anerkannten Organisation. Dieses Dokument darf nicht von Ihnen selber verfasst sein. Es muss klar den Ausmaß des Schadens aufzeigen oder erklären, wie die Ware eindeutig Produktbeschreibung abweicht. Nehmen Sie keinesfalls Reparaturen oder Veränderungen vor, da dies die Schließung Ihres Antrags zur Folge haben kann. Im Idealfall sollte das Dokument eine Warenbeschreibung, falls vorhanden eine Seriennummer, sowie die geschätzten Reparaturkosten enthalten. Der Briefkopf muss den Namen, die Adresse und Telefonnummer der Person, des Geschäfts oder der Organisation aufzeigen, damit PayPal bei Bedarf Kontakt aufnehmen kann. Der K wohnt in einen kleinen Stadt und muss deswege zu einen "Techniker" fahren um so ein Prüfbericht zu erstellen. Dieser Prüfbericht würde auch etwas kosten (wer arbeitet heute schon umsonst). Dann muss der Käufer die Ware auf eigene Kosten zum V versenden. Nun Kommt die Rechnung: 50 Euro Wareneinkauf -10 Euro oder 20 Euro Prüfbericht -6,90 Post versand 33,10 bekommt der K zurück... Ist das Fair? Ist das nun die Wahre Käuferschutz? |
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| Ich versteh das Aufregen nicht ganz. Zuerst ist dies eigentlich kein rechtliches Problem. Ein "Käuferschutz" gibt es nach dem Gesetz nicht, somit handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Und dabei können die die Bedingungen festlegen, und denen stimmt man ja schließlich zu, wenn man entsprechend den Vertrag eingeht. Im Endeffekt sollte man sich also vorher übe die Bedingungen erkundigen. Schließlich steht da nirgendwo "vollständiger/umfassender Käuferschutz". Andererseits würde ich das auch gar nicht als Fall für den Käuferschutz, sondern als Fall für einen Anwalt sehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ja. Das mag auch sein, ich bin nur der Meinung wenn PayPal schreibt. Käuferschutz ohne Limit... dann verstehe ich auch mein Geld (jedes Cent) bekommt man wieder. Sonst muss das heißen. Käuferschutz mit geringere Beteilung des Käufer. Ich finde das ein wenig Irreführend. |
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| Zitat:
Sorry, aber deine Interpretation finde ich nicht nur sehr weit hergeholt, auch etwas blauäugig. Abgesehen davon, dass ein kleiner kurzer Blick in die Bedingungen genügt hätte, aus wirtschaftlicher Sicht wäre das absoluter Schwachsinn. Und du glaubst doch nicht wirklich, das Paypal kein Unternehmen ist, welches sich an betriebswirtschaftlichen Kriterien orientiert sondern ein "Wohlfahrtsunternehmen"? Wenn es danach geht, was alles versprochen wird (nicht nur von Paypal), wäre die Wirtschaft schon lange am Boden ... Zitat:
Zitat:
Wier bereits gesagt, wenn du ein "Wohlfahrtsunternehmen" suchst bist du bei Paypal (und allem, was sich Firma oder Unetrnehmen nennt) völlig falsch.
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