| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften? |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige ich habe ebenfalls eine Frage zur Verantwortlichkeit von Inhalten: Angenommen, eine Musikschule (eine Inhaberin) lässt sich im November 2004 von einer Privatperson, vermutlich einem Schüler, eine Website erstellen, und bittet im Januar 2007 jemandem, der mit ihr befreundet ist und als Einpersonfirma auch Webdesign anbietet, um Überarbeitung der Website (anderes Design in erster Linie) zu einem Freundschaftspreis von 100 Euro. Angenommen, nach einer Woche ist die Überarbeitung abgeschlossen, die Rechnung lautet auf „Überarbeitung der Website im Januar 2007“ und seit Februar 2007 betreut die Seiten nachweislich wieder eine Dritte Person, da z.B. ständig Termine aktualisiert werden. Angenommen, diese Website-Betreiberin (Musikschule) erhält im Dezember 2008 eine Abmahnung, da sie eine Map24-Karte als Wegbeschreibung verwendet. Angenommen, sie fragt die Einpersonenfirma um Rat, die sie dringend an einen Anwalt verweist und auf ihre Bitte hin sofort die Karte entfernt (einzig weiterer Eingriff auf die Website seit ca. 2 Jahren). Angenommen, die Musikschuleninhaberin will nun über ihren Anwalt die Abmahngebühren (ca. 1000 Euro) der Einpersonfirma weiter belasten. Angenommen, sie kann aber nicht beweisen, dass die Karte von der Einzelpersonfirma eingebunden wurde, was diese aber natürlich auch nicht beweisen kann. Angenommen der Dritte/die Drittbeteiligten, die über 4 Jahre hinweg die Site betreuten/betreuen, ist/sind vermutlich eine Privatperson, die bei ihr Musikunterricht nehmen und die sie daher nicht belangen will. Kann man nun davon ausgehen, dass die Abmahngebühr auf die Einpersonfirma abwälzbar ist oder kann man aufgrund der mangelnden Beweispflicht (speziell dem kurzen Überarbeitungszeitraum von 1 Monat im Laufe von über 4 Jahren) diese Forderung abwenden? Kann man überhaupt für eine Leistung zu einem so geringen Betrag eine so hohe Haftungssumme verlangen? Ich danke euch allen sehr im Voraus, wenn ihr dazu Beiträge habt! Ich wünsche euch noch ein schönes Wochenende, Ute |
| |||
| Die Sache mit den Map24 Karten ist bekannt - und hohe Beträge sind üblich. Wenn auch nicht immer gerechtfertigt. In solchen Fällen sollte man deshalb immer einen Anwalt um Rat fragen, wenn man mmit der Höhe der Forderung nicht einverstanden ist. Aber zum eigentlichen Thema. Es wird meiner Meinung nach sehr schwer, die Haftung überhaupt an irgendjemanden weiterzugeben. Denn schließlich sollte ein Betreiber wissen was auf seiner Webseite ist, egal wer es erstellt oder gepflegt hat. Und somit hat der Betreiber das Vorhandensein gekannt und geduldet. Wenn er also nciht nachweisen kann, dass ein anderer verantwortlich und ohne Wissen des Betreibers gehandelt hat, kommt er da nicht raus.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Vielen Dank für die Antwort, die mich doch sehr beruhigt. Ein weiterer Tipp für Interessierte: auf Anregung eines Bekannten hin habe ich auch noch bei Denic nachgesehen. Dort wird als Administrativer Ansprechpartner ebenfalls die Musikschule (Inhaberin) genannt und kein Dritter. Nochmals danke und allen Listenmitgliedern und -leserInnen eine schöne, problemlose Vorweihnachtszeit, Ute |
| |||
| Hallo, ich war doch ziemlich nervös wegen der Sache und bin heute zu einem Anwalt, der allerdings nicht auf Internetrecht spezialisiert ist (einen anderen bekam ich aber nicht mehr vor Weihnachten und er hat einen Bekannten in anderen Dingen schon gut beraten). Dieser meinte, er glaube doch, dass ich die Verantwortliche für die Inhalte sei, außer ich könne beweisen, dass in den 2 Jahren nach mir jemand die Karte eingebunden habe. Selbst wenn es in den 2 Jahren vor mir war (ich habe ja nur 2, 3 Wochen bearbeitet), wäre ich immer noch dafür verantwortlich. Auch der Hinweis, dass bei DENIC die Inhaberin der Musikschule als administrativer Ansprechpartner genannt wird, würde nichts nutzen. Er will es aber nochmals prüfen. Daher meine Frage: gibt es eventuell irgendwelche Urteile in dieser Hinsicht, die ich ihm nennen kann. Ich bin total dankbar, wenn ich irgendwelche Links von euch bekomme, denen ich nachgehen kann! Dieser Beitrag ist kein Wunsch nach Rechtsberatung, sondern nur eine Bitte um Link-Tipps. Viele Grüße, Ute |